25.7075 · Fragestunde. Frage · 2025-03-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Europäische Kommission möchte den Automobilherstellern anstatt der jährlichen Einhaltung der CO2-Emmissionsziele eine dreijährige Frist (2025-2027) zur Einhaltung der Ziele gewähren, um den Übergang zu einer nachhaltigen Mobilität zu unterstützen.
Plant der Bundesrat in Anbetracht dieser Entwicklung die schweizerischen CO2-Emmissionsvorschriften für Fahrzeuge analog zur EU anzupassen und ebenfalls eine entsprechende Dreijahresfrist zur Einhaltung der neuen Zielwerte einzuführen?
Stellungnahme des Bundesrates
In einer Medienkonferenz vom 3. März 2025 hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, beim Vollzug der CO2-Regulierung Anpassungen vorzunehmen. Anstelle der jährlichen Compliance-Pflicht sollen die Hersteller zwischen 2025 und 2027 drei Jahre Zeit haben, um ihre Zielvorgaben zu erfüllen. Die Zielvorgaben bleiben dabei gleich. Zielüberschreitungen können damit in einem Jahr mit Zielunterschreitungen in einem anderen Jahr ausgeglichen werden. Die Europäische Kommission wird die Details der geplanten Anpassungen der Regulierung in den nächsten Wochen bekanntgeben. Diesen muss dann noch das Parlament und der Rat zustimmen. Der Bundesrat wird die konkreten Vorschläge der Europäischen Union analysieren, sobald diese vorliegen, und einen allfälligen Anpassungsbedarf der Schweizer CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge prüfen. Eine Änderung des Beurteilungszeitraums der Zielerreichung würde aller Voraussicht nach eine Änderung des CO2-Gesetzes benötigen.