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25.7159 · Fragestunde. Frage · 2025-03-10

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Im 18.09.24 beauftragte die UNO-GV die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen zur Durchführung einer Konferenz zum Schutz von Zivilpersonen im Nahost-Konflikt. Letzte Woche sagte die Schweiz diese ab.
- Mit welchem Recht sagte die Schweiz diese ab? Gibt es einen vergleichbaren Fall?
- Welche Auswirkungen für das humanitäre Völkerrecht hat dieser Entscheid?
- Welcher Image-Schaden entsteht der Schweiz?
- Hat der Vorsteher EDA versucht, der Abschlusserklärung seine Vorstellungen aufzudrücken?