25.7195 · Fragestunde. Frage · 2025-03-10
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
- Wird an die Polizei die Teilnehmenden-Liste übermittelt, damit Verkehrsunfälle in der Studie berücksichtigt werden (Fahrtüchtigkeit)?
- Wird der Polizei die Teilnehmenden-Liste weitergegeben, damit Gewalttaten in der Studie berücksichtigt werden können (Gewalt)?
- Melden die Krankenkassen, wenn die Teilnehmenden einen Unfall oder eine Krankheit haben und wie lange?
(Krankheit)
- Wird abgebildet, ob die Person in den Cannabisversuchen von der IV oder Sozialamt abhängig ist?
Wenn ja: von wann bis wann?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz sieht eine Meldepflicht für Strafverfolgungsbehörden an die Bewilligungsinhaber von Pilotversuchen bei Verstössen von Teilnehmenden gegen die Weitergabe von Studiencannabis an Dritte vor. Dies, damit Studienteilnehmende im Wiederholungsfall vom Pilotversuch ausgeschlossen werden können. Der Austausch anderer sensitiver Daten zwischen Bewilligungsinhabern und Strafverfolgungsbehörden oder Sozialversicherungen ist aus Datenschutzgründen durch die rechtliche Grundlage nicht abgedeckt. In den Pilotversuchen werden eine Reihe von objektiven Daten herangezogen, anhand derer sich die Auswirkungen des Cannabiskonsums auf Studienteilnehmende beurteilen lassen. So werden in einer Studie beispielsweise die Auswirkungen des legalen Zugangs zu Cannabis auf verschiedene soziale Faktoren wie z.B. Kriminalität (Strafregistereinträge und Verkehrsdelikte) untersucht. Auch weitere Pilotversuche untersuchen unter anderem das Risiko- und Delinquenzverhalten von Teilnehmenden.