25.7216 · Fragestunde. Frage · 2025-03-11
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort auf meine Frage 25.7000 schrieb der Bundesrat, dass in jedem Fall das Schiedsgericht abschliessend über einen Streitfall entscheide.
Die Europäische Kommission behauptet hingegen, dass eine Auslegungsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für das Schiedsgericht bindend sei.
1. Welche Information stimmt?
2. Sind die Auslegungsentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für das Schiedsgericht bindend?
Oder kann das Schiedsgericht die Auslegungsentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und seine Rechtsprechung ignorieren?