25.7239 · Fragestunde. Frage · 2025-03-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Art. 15d, Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) bieten die kantonalen Behörden Personen ab vollendetem 75. Altersjahr alle zwei Jahre zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung auf.
- Wie beurteilt der Bundesrat die Ausgestaltung dieser Untersuchung?
Gibt es kantonale Unterschiede?
- Würde der Bundesrat eine einheitliche Umsetzung befürworten?