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25.7530 · Fragestunde. Frage · 2025-06-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat antwortet auf meine Frage 24.7915, dass im Rahmen der Zulassung von Pestiziden besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert werden, «die aufgrund ihrer intrinsischen Eigenschaften bestimmte gefährliche Kriterien erfüllen».
- Welche gefährlichen Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Stoff als besonders besorgniserregend gilt?
- Wie viele solche Stoffe sind heute zur Anwendung zugelassen? Wie heissen sie und welche gefährlichen Kriterien erfüllen sie?

Stellungnahme des Bundesrates

Besonders besorgniserregende Stoffe weisen mindestens eine der folgenden Eigenschaften auf:KrebserzeugendErbgutveränderndFortpflanzungsschädigendPersistent, Bioakkumulierbar, Toxisch (PBT)Sehr persistent, sehr bioakkumulierbar (vPvB)vergleichbare besorgniserregende EigenschaftenStoffe, die anhand dieser Kriterien im europäischen Verfahren als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert wurden, werden auf die europäische Kandidatenliste gesetzt. Die Schweiz übernimmt diese im autonomen Nachvollzug.Die EU-Kommission kann Kandidatenstoffe auf die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe aufnehmen. Die Schweiz passt ihre Liste der bewilligungspflichtigen Stoffe jeweils entsprechend an. Darin aufgenommene Stoffe müssen substituiert werden. Sie können ab einem definierten Zeitpunkt nur noch während einer Übergangsphase mit einer befristeten Bewilligung, respektiv einer Zulassung nach der entsprechenden Verordnung, in Verkehr gebracht und beruflich oder gewerblich verwendet werden. Die gemeinsame Anmeldestelle (BAG, BAFU und SECO) führt ein öffentliches Verzeichnis über diese befristeten Bewilligungen, die für besonders besorgniserregende Stoffe erteilt wurden. Bis heute wurden in der Schweiz nach einer Risikobeurteilung zehn Bewilligungen für bestimmte Verwendungen für solche Stoffe erteilt.