25.7591 · Fragestunde. Frage · 2025-09-08
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
- Gelten die Grundsätze der Good Governance für die eidgenössische Swiss Innovation Force AG?
- Ist es akzeptabel, dass einer ihrer Mitarbeiter gleichzeitig aktiv bei der israelischen Investmentgesellschaft "Champel Capital" ist, die in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung arbeitet?
- Kann es ausgeschlossen werden, dass israelische Unternehmen seit drei Jahre von Herrn Shapira bei seiner "Suche nach Lösungspartnern aus den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen" bevorzugt worden sind?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Swiss Innovation Force AG ist eine Tochtergesellschaft der RUAG MRO Holding AG (RUAG MRO). Somit ist die genannte Person nicht Mitarbeitender der Bundesverwaltung. Selbstverständlich gelten die anwendbaren Bestimmungen der schweizerischen Rechtsordnung sowie die Grundsätze der Good Governance auch für die RUAG MRO und die Swiss Innovation Forces AG. Die RUAG MRO hat gegenüber VBS bestätigt, dass der Mitarbeiter als Privatperson im März 2025 dem Beirat von Champel Capital beigetreten ist. Aus ihrer Sicht werden die Compliance-Anforderungen erfüllt. Der Mitarbeiter hat keine Organstellung. Zudem bestätigt die RUAG MRO, dass nie eine Bevorzugung der genannten Investmentgesellschaft stattgefunden hat.Das VBS erachtet diese Nebentätigkeit des genannten Mitarbeitenden jedoch als heikel und wird diese durch den Verwaltungsrat der RUAG MRO überprüfen lassen.