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25.7676 · Fragestunde. Frage · 2025-09-10

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf die Interpellation 25.3633 "Verstoss gegen Artikel 121a Absatz 4 der Bundesverfassung" schreibt der Bundesrat:
"Gestützt auf die in diesem Rahmen vorgesehenen Änderungen im FZA könnte lediglich eine geringe Anzahl zusätzlicher Personen neu in die Schweiz zuwandern. Diese begrenzte Personenanzahl hat nur geringfügige Auswirkungen auf die Zuwanderung..."
- Wie hoch ist diese begrenzte Personenzahl?
- Wo ist diese Begrenzung festgeschrieben?

Stellungnahme des Bundesrates

Durch die vorgesehenen Änderungen im Freizügigkeitsabkommen wird der Anspruch auf Familiennachzug leicht ausgeweitet auf eingetragene Partnerinnen und Partner sowie bestimme Familienangehörige von eingetragenen Partnerinnen und Partnern. Eingetragene Partnerschaften werden in der Praxis zum Freizügigkeitsabkommen allerdings bereits heute gleichbehandelt wie Ehen. Daher erwartet der Bundesrat, dass lediglich eine geringe Anzahl zusätzlicher Personen neu in die Schweiz zuwandern könnte. Die Bestimmungen zum Familiennachzug finden sich in der Richtlinie 2004/38/EG.