25.7800 · Fragestunde. Frage · 2025-09-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Art. 16 Abs. 1 BöB überprüft der Bundesrat die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen alle zwei Jahre. Auf 1.1.2024 blieben diese unverändert, während die EU die Schwellenwerte für öffentliche Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge und Wettbewerbe erhöht. Auf 1.1.2026 wird der Bundesrat wieder über eine Anpassung der Schwellenwerte entscheiden müssen.
Wird der Bundesrat die Schwellenwerte anheben?