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25.7812 · Fragestunde. Frage · 2025-09-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat antwortet auf meine Frage 25.7569, er habe eine Vernehmlassung zur Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung eröffnet. Darin würden Verbote des Inverkehrbringens von Gegenständen vorgeschlagen, wenn sie das PFAS Perfluorhexansäure enthalten und dieses leicht ersetzt werden kann.
- Wie definiert er «leicht» ersetzt?
- Sieht er ein Verbot des PFAS Perfluorhexansäure auch in Gasen, Flüssigkeiten, Gels, Pulver etc., nicht nur in Gegenständen vor?
- Was tut er bezüglich anderer PFAS?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Die in der Schweiz vorgesehene Beschränkung der Perfluorhexansäure (PFHxA) und ihrer Vorläuferverbindungen basiert auf der EU-Verordnung 2024/2462. Sie betrifft unter anderem kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände aus Papier oder Karton, für die breite Öffentlichkeit bestimmte Textil-, Leder-, Pelz-, Haut- und Schuhwaren. Der Ersatz wird als «leicht» erachtet, da PFAS-freie Alternativen zur Verfügung stehen, welche die funktionellen Ansprüche an diese Produkte erfüllen. 2) Ja, das Verbot betrifft auch Gase, Flüssigkeiten, Gels und Pulver. 3) Es sind mehrere weitere Beschränkungen zu PFAS in Vorbereitung, namentlich auch zu Löschschäumen. Eine Vernehmlassung dazu ist in diesem Winter vorgesehen. Die EU erarbeitet derzeit eine umfassende PFAS-Beschränkung. Sie wird voraussichtlich weitere Verwendungen von PFHxA und ihren Vorläuferverbindungen erfassen. Die Schweiz wird die Übernahme dieser Regulierung dereinst ebenfalls prüfen.