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25.7854 · Fragestunde. Frage · 2025-09-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Stand heute ist nicht mit Sicherheit bekannt, wie die AVOS-Liste («ambulant vor stationär») gemäss Art. 3c und Anhang 1a KLV per 1. Januar 2026 ausgestaltet sein wird. Je mehr Leistungen ambulant erbracht werden müssen, desto mehr steigen die Kosten an, die prämienfinanziert werden.
Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die vom Bundesrat gemachten Vorgaben (AVOS, dynamische Kostenneutralität) nicht dazu führen, dass die Tarife niedergelassener Ärztinnen und Ärzte gesenkt werden müssen?

Geht die Ambulantisierung auf Kosten der Tarife der Hausärztinnen und Hausärzte? | Lexipedia | Lexipedia