25.7902 · Fragestunde. Frage · 2025-09-17
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Sportvereine müssen die offenen COVID-Darlehen verzinsen. Aktuell wird ein Zins von 5% pro Jahr eingefordert.
Meine Frage dazu: beurteilt der Bundesrat diesen Zins im aktuellen Zinsumfeld der Schweiz als richtig oder kann er sich eine Neubeurteilung vorstellen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Covid-19-Darlehen an Sportklubs sind zinslos (Covid-19-Verordnung Mannschaftssport, Art. 15 Abs. 2 Bst. b). Für Zahlungsrückstände gilt kein vom Zinsumfeld abhängiger Zinssatz, sondern ein Verzugszins von 5% pro Jahr (Art. 15 Abs. 2 Bst. f). Dies – wie im erläuternden Bericht zur Covid-19-Verordnung Mannschaftssport aufgeführt – in Anlehnung an Art. 104 OR.