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25.7902 · Fragestunde. Frage · 2025-09-17

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Sportvereine müssen die offenen COVID-Darlehen verzinsen. Aktuell wird ein Zins von 5% pro Jahr eingefordert.
Meine Frage dazu: beurteilt der Bundesrat diesen Zins im aktuellen Zinsumfeld der Schweiz als richtig oder kann er sich eine Neubeurteilung vorstellen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Covid-19-Darlehen an Sportklubs sind zinslos (Covid-19-Verordnung Mannschaftssport, Art. 15 Abs. 2 Bst. b). Für Zahlungsrückstände gilt kein vom Zinsumfeld abhängiger Zinssatz, sondern ein Verzugszins von 5% pro Jahr (Art. 15 Abs. 2 Bst. f). Dies – wie im erläuternden Bericht zur Covid-19-Verordnung Mannschaftssport aufgeführt – in Anlehnung an Art. 104 OR.