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25.8049 · Fragestunde. Frage · 2025-12-03

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass der von ihm angekündigte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortung nicht zu neuen Aufsichtsstrukturen oder zusätzlichen Bürokratielasten führt, gerade jetzt, wo die EU im Rahmen von Omnibus ihre Regulierung zurücknimmt?
- Wie stellt er sicher, dass die Schweiz in diesem zentralen Standortthema nicht nur keine regulatorische Abweichung zur EU schafft, sondern vielmehr Entlastung für die hiesigen Unternehmen sucht?

Stellungnahme des Bundesrates

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zur Konzernverantwortung soll Schweizer Unternehmen verpflichten, bei ihrer Geschäftstätigkeit die Menschenrechte zu wahren und die Umwelt zu schützen. Gleichzeitig sollen die Unternehmen sowohl im Inland als auch international wettbewerbsfähig bleiben. Basierend darauf strebt der Bundesrat eine international abgestimmte Gesetzgebung an. Der Gegenvorschlag soll sich an die künftigen Bestimmungen der Europäischen Union anlehnen, aber nicht darüber hinausgehen. Zudem soll er anerkannte internationale Standards berücksichtigen. Das Ziel der administrativen Entlastung von Unternehmen, wie sich aus der Omnibus-Richtlinie der EU ergeben, sowie die Vermeidung von unnötigen regulatorischen Abweichungen, leiten den Bundesrat bei der Erarbeitung des Gegenvorschlags gestützt auf die Ergebnisse in der EU.