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25.8108 · Fragestunde. Frage · 2025-12-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Aufgrund des Föderalismus und der Unabhängigkeit der Kantone, entschied sich die Schweiz bewusst, keine offizielle Hauptstadt zu benennen. Entsprechend ist in der Schweizerischen Bundesverfassung keine Hauptstadt erwähnt. Im ETH-Gutachten «Verkehr 2045» von Prof. Dr. Ulrich A. Weidmann vom 15. September 2025 ist die Rede von einer «Hauptstadtregion».
Ist der Bundesrat resp. das UVEK bereit, diese Region mit Rücksicht auf die Schweizerischen Bundesverfassung zukünftig anders zu benennen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Ausdruck «Hauptstadtregion» ist eine funktionale Bezeichnung aus der Raumplanung ohne eine verfassungsrechtliche Qualifikation. Die Bezeichnung «Hauptstadtregion» wurde von der betroffenen Region selbst gewählt und hat keine verfassungsrechtliche Relevanz.