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25.8163 · Fragestunde. Frage · 2025-12-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Eine wichtige wissenschaftliche Risikobewertung des weltweit meistverkauften Pestizids Glyphosat wurde zurückgezogen. Es wurde publik, dass Teile der Arbeit von Angestellten des Chemiekonzerns Monsanto stammten, der Glyphosat herstellt. Die Studie hatte jahrzehntelang regulatorische Entscheidungen zum Pestizid beeinflusst, das im Verdacht steht, krebserregend zu wirken.
- Was tut der Bundesrat, nachdem die Studie als irreführend bezeichnet werden muss?
- Was sind die Konsequenzen für die Zulassung?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz übernimmt gemäss Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) die Wirkstoff-Zulassungen der EU. Sie stützt sich daher betreffend der Risikobewertungen der Wirkstoffe auf die Schlussfolgerungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), und auf deren Einstufung und Kennzeichnung durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens müssen Gesuchstellerinnen eine Zusammenfassung aller einschlägigen Daten aus der offen zugänglichen wissenschaftlichen Literatur zum Wirkstoff vorlegen. Der angesprochene Artikel war Teil der aktuellen Bewertung von Glyphosat. Er hat jedoch die EU-Bewertung von Glyphosat nicht massgeblich beeinflusst, da die wesentlichen Eckpunkte der Risikobewertung aus den regulatorischen Toxikologiestudien abgeleitet werden. Diese werden durch den berichterstattenden Mitgliedstaat unabhängig bewertet. Der Rückzug des besagten Artikels betrifft somit vor allem den wissenschaftlichen Publikationsbetrieb und nicht das Zulassungsverfahren der EU und hat damit keine Konsequenzen für das Verfahren in der Schweiz.