25.8172 · Fragestunde. Frage · 2025-12-10
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Am 3. Dezember 2025 reichte die Bundeskanzlei (BK) eine fünfte Strafanzeige wegen Wahlfälschung ein. Betroffen sind fünf Volksinitiativen und 9 500 Unterschriften. Laut BK wurden in drei Jahren 31 000 Unterschriften gefälscht. Diese Vorfälle untergraben das Vertrauen der Bevölkerung. Lediglich ein freiwilliger Verhaltenskodex ist vorgesehen, um die Sammeltätigkeit von Unternehmen zu regeln.
Wie viele Strafanzeigen sind noch erforderlich, bis die BK angesichts dieser Verdachtsfälle verbindliche Massnahmen vorschlägt?