25.8213 · Fragestunde. Frage · 2025-12-10
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Die BK kommunizierte am 12.11.25, sie erkläre alle Unterschriften für ungültig, wenn mehrere Namen und Vornamen von der gleichen Person eingetragen wurden, aber je eigenhändig unterschrieben wurde. Die Ungültigkeitserklärung durch die BK wird den Betroffenen nicht mitgeteilt.
- Haben Betroffene nach Auffassung des BR Recht auf Auskunft über die definitive Un-/Gültigkeit ihrer Unterschrift?
- Könnten sie Stimmrechtsbeschwerde erheben?
Insbesondere bei Nichtzustandekommen der Initiative/des Referendums?