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25.8225 · Fragestunde. Frage · 2025-12-10

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ermöglicht die Möglichkeit der Aufsichtsbehörde, bereits bei blossem Zweifel eine «vertiefte Prüfung» zu eröffnen (Art. 16 Abs. 1), eine übermässige Rechtsunsicherheit für potenzielle Empfänger staatlicher Beihilfen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

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