25.8288 · Fragestunde. Frage · 2025-12-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Innerhalb vier Jahren sind Studien veröffentlicht worden, die Wirkungen der modRNA-Technologie sehr kritisch beurteilen.
SARS-CoV2-Viruslast und Ausscheidungskinetik:
https://www.nature.com/articles/s41579-022-00822-w
Cleveland Studie:
https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0293449
Risiko für Krebserkrankungen mRNA:
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/41013858/
- Hat das BAG Kenntnis dieser Studien?
- Sind Erkenntnisse in die Teilrevision EpG eingeflossen?
Ja, welche? Warum nicht?
Stellungnahme des Bundesrates
Das BAG hat Kenntnis von diesen Veröffentlichungen. Die erste Veröffentlichung ist eine Übersichtsarbeit. Sie beschreibt, ab wann und wie lange Menschen mit verschiedenen Corona-Varianten ansteckend sind. Diese Erkenntnis kann unter anderem als Entscheidungshilfe für Isolationsmassnahmen dienen. Die rechtliche Grundlage für solche Massnahmen besteht bereits im geltenden Recht. Die zweite Veröffentlichung untersuchte während der Omikron-Welle im Jahr 2023 den Impfschutz vor Corona-Infektionen. Die BAG-Impfempfehlungen haben zum Ziel, schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Die Impfwirksamkeit gegen Hospitalisierung und Todesfälle wurde bereits mehrfach nachgewiesen. Diese Studie untersuchte nicht diesen Zusammenhang. Die dritte Veröffentlichung ist eine retrospektive Beobachtungsstudie. Solche Studien erlauben keine Aussagen zum Ursache-Wirkungs-Verhältnis, da sie anfällig für Verzerrungen sind. Diese Studie wird in der Wissenschaft aufgrund methodologischer Defizite kritisch diskutiert und ist deshalb Gegenstand einer Untersuchung durch das Redaktionsteam des Journals. Das Epidemiengesetz bezieht sich nicht auf einzelne Erreger oder Impfstoffe. Dadurch ermöglicht es eine breite Anwendbarkeit, da sich Pandemien je nach Erreger unterscheiden.