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Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine. Genehmigung

26.028 · Geschäft des Bundesrates · 2026-03-06

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Zusammenfassung

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.03.2026

Ukraine: Bundesrat verabschiedet Botschaft zu einem bilateralen Abkommen zum Wiederaufbau

Der Bundesrat hat am 6. März 2026 die Botschaft zu einem bilateralen Abkommen zum Wiederaufbau der Ukraine verabschiedet. Dieses schafft die rechtliche Grundlage für eine verstärkte Einbindung des Schweizer Privatsektors.

Beim Wiederaufbau der Ukraine ist insbesondere im Energie- und Infrastrukturbereich ein verstärktes Engagement privater Unternehmen notwendig. Dafür schafft ein bilaterales Abkommen mit der Ukraine die rechtliche Grundlage. Das Abkommen wurde am 10. Juli 2025 unterzeichnet. Der Bundesrat hat am 6. März 2026 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet.

Das Abkommen sieht eine nicht-rückzahlbare Finanzhilfe vor. Die Ukraine kann Güter und Dienstleistungen definieren, welche die Schweiz anschliessend bei Schweizer Unternehmen gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht, aber unter Ausschluss ausländischer Anbieter, beschafft. Mit dem Abkommen werden Expertise und Innovationen aus der Schweiz stärker genutzt und private Investitionen mobilisiert. Auf diese Weise leistet die Schweiz einen Beitrag zum Wiederaufbau der ukrainischen Infrastruktur und Wirtschaft. Die Einbindung der Schweizer Privatwirtschaft in den Wiederaufbau der Ukraine ist einer der Schwerpunkte des Länderprogramms Ukraine 2025-2028 der Schweiz.

Die Vernehmlassung zum Abkommen ergab, dass die Mehrheit der Teilnehmenden, insbesondere Kantone und Wirtschaftsverbände, das Abkommen begrüssen. Diese Akteure heben vor allem die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen auf beiden Seiten sowie den partnerschaftlichen Ansatz hervor. Entwicklungsorganisationen befürchten hingegen eine Rückkehr zur sogenannten gebundenen Hilfe in der internationalen Zusammenarbeit.

Mit der Botschaft wird das Abkommen den Eidgenössischen Räten unterbreitet. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 01.06.2026

Nationalrat sagt Ja zu Wiederaufbau-Abkommen mit der Ukraine

Das Abkommen zwischen der Schweiz und der Ukraine über den Wiederaufbau in dem kriegsversehrten Land hat die erste Hürde im Parlament geschafft. Der Nationalrat hat die Vereinbarung am Montag gutgeheissen.

Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 148 zu 9 Stimmen bei 38 Enthaltungen. Die Nein-Stimmen kamen aus den Reihen der SVP; die SP-Fraktion enthielt sich grossmehrheitlich der Stimme. Als Nächstes befasst sich am Dienstag der Ständerat mit der Sache.

Das Abkommen sieht nicht rückzahlbare Finanzhilfen an die Ukraine in Form von Gütern und Dienstleistungen vor: Kiew kann festlegen, welche Güter und Dienstleistungen die Schweiz bei Schweizer Unternehmen nach Schweizer Beschaffungsrecht beschafft - unter Ausschluss ausländischer Anbieter.

Streit um OECD-Empfehlungen

In einer ersten Tranche geht es um 500 Millionen Franken. Entwicklungsorganisationen hatten sich im Vorfeld der Nationalratsdebatte skeptisch gezeigt hinsichtlich der sogenannten "gebundenen Hilfe" - also der Verpflichtung, Güter im Geberland einzukaufen. Sie kritisierte namentlich die Verknüpfung des Wiederaufbaus mit den Interessen privater Unternehmen.

Die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission wollte die Bedenken aufnehmen. Sie wollte explizit festhalten, dass der Bundesrat bei der Umsetzung des Vertrags die Empfehlungen des zuständigen Fachausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) berücksichtigen solle.

Eine Minderheit der Kommission aus SVP, FDP und EDU wehrte sich mit Erfolg gegen diese Ergänzung. Sie sah darin eine zu grosse Einschränkung für Schweizer Unternehmen in der Ukraine.

Der Zusatz stehe komplett im Widerspruch zum eigentlichen Inhalt des Abkommens, sagte Monika Rüegger (SVP/OW). Unterstützung erhielt die SVP von FDP und Mitte. Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) warnte, die OECD wolle die Begünstigung der eigenen Wirtschaft verhindern.

Für die Ergänzung setzten sich SP, Grüne und Grünliberale ein. Corina Gredig (GLP/ZH) verwies darauf, dass gebundene Hilfe problematisch sein könne. Dies dann, wenn sie die lokale Wirtschaft schwäche.

"Konzertierte Anstrengung"

Auch Laurence Fehlmann Rielle (SP/GE) warb für die Ergänzung. Um die Ukraine wirklich zu unterstützen, müsse man ihr Güter liefern, die das Land selbst nicht herstelle, und dies zu erschwinglichen Preisen.

Man wolle die lokalen Unternehmen in der Ukraine nicht konkurrenzieren, versicherte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Ohne eine "konzertierte Anstrengung", eine Art Marschallplan, werde es jedoch nicht möglich sein, die Ukraine wieder aufzubauen.

Unumstritten war am Montag ein zweites Geschäft mit Bezug zum Ukraine-Krieg: Mit 186 zu 0 Stimmen sagte der Nationalrat deutlich Ja zum modernisierten Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und der Ukraine ( 25.084 ).

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 02.06.2026

Parlament heisst Wiederaufbau-Abkommen mit der Ukraine gut

Das Parlament ist einverstanden mit dem Abkommen zwischen der Schweiz und der Ukraine über den Wiederaufbau in dem kriegsversehrten Land. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat der Vereinbarung zugestimmt. Im Rat war allerdings einiges an Skepsis spürbar.

Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 24 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme und mit 17 Enthaltungen. Der Nationalrat hatte bereits am Montag Ja gesagt zu dem Abkommen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Das Abkommen sieht nicht rückzahlbare Finanzhilfen an die Ukraine in Form von Gütern und Dienstleistungen vor: Kiew kann festlegen, welche Güter und Dienstleistungen die Schweiz bei Schweizer Unternehmen nach Schweizer Beschaffungsrecht beschafft - unter Ausschluss ausländischer Anbieter. In einer ersten Tranche geht es um 500 Millionen Franken.

Entwicklungsorganisationen hatten sich im Vorfeld der Ratsentscheide skeptisch gezeigt hinsichtlich der sogenannten "gebundenen Hilfe" - also der Verpflichtung, Güter im Geberland einzukaufen. Sie kritisierte namentlich die Verknüpfung des Wiederaufbaus mit den Interessen privater Unternehmen.

Auch in der vorberatenden Kommission sei die Skepsis gross gewesen, sagte deren Präsident Carlo Sommaruga (SP/GE). Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) hatte das Abkommen zwar ohne Gegenstimmen, aber nur mit vier Ja-Stimmen bei vier Enthaltungen zur Annahme empfohlen.

Beat Rieder (Mitte/VS) rief den Bundesrat zur Sorgfalt beim Einsatz der Mittel auf. Er erinnerte an Korruptionsaffären um ukrainische Spitzenpolitiker - und daran, dass der Ständerat ursprünglich ein eigenes Bundesgesetz als Rechtsgrundlage für die Ukraine-Hilfe wollte.

Wirtschaftsminister Guy Parmelin sagte dazu, die Ukraine sei als industrialisiertes Land ein Spezialfall. Der Bundesrat strebe keinen Paradigmenwechsel in der Entwicklungshilfe an. Er verwies in seinem Votum auch an die schon bestehende Hilfe der Schweiz an die Ukraine im Energiebereich.

Auskünfte

Sekretariat der Aussenpolitischen Kommissionen (APK)

apk.cpe@parl.admin.ch

Aussenpolitische Kommission (APK)

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