26.1001 · Anfrage · 2026-03-04
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Ist es gerechtfertigt, dass der Bund die Gewährleistung der Sicherheit in seinen Asylzentren an private Firmen delegiert, ohne ein bestimmtes Ausbildungsniveau des Sicherheitspersonals zu verlangen?
Vom Bund beauftragte private Sicherheitsfirmen sollen die Sicherheit in den Bundesasylzentren gewährleisten. Für die Überwachung dieser Einrichtungen, in denen es oft Sicherheitsvorfälle gibt, werden allerdings junge Menschen ohne Ausbildung eingesetzt.
Wie überprüft der Bundesrat bei seinen Beauftragten das Ausbildungsniveau des eingesetzten Sicherheitspersonals?
Hält er es für angemessen, dass Studenten nur wegen ihrer Körpergrösse eingestellt werden und die Sicherheit in den Bundesasylzentren gewährleisten sollen?
Welche Strategie verfolgt der Bundesrat zur Verbesserung der Sicherheit in und um die Bundesasylzentren?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Am 21. März 2025 hat das Parlament eine Änderung des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) im Bereich Sicherheit und Betrieb der Zentren des Bundes verabschiedet (BBl 2025 1094). Die Änderung tritt per 1. Juni 2026 in Kraft. Die Übertragung von Aufgaben an Dritte durch das Staatssekretariat für Migration SEM wird im neuen Artikel 25c AsylG detailliert geregelt. Auch die Verordnung über den Einsatz privater Sicherheitsfirmen durch den Bund (VES; SR 124) legt Mindestvoraussetzungen für den Einsatz solcher Firmen fest. Das SEM vergewissert sich vor Einsetzung eines Unternehmens unter anderem, dass jenes die notwendigen Garantien hinsichtlich Rekrutierung, Ausbildung und Kontrolle seines Personals bietet und über ein angemessenes internes Kontrollsystem verfügt, welches sicherstellt, dass sein Personal die Verhaltensstandards einhält und dass bei einem Fehlverhalten Disziplinarmassnahmen ergriffen werden. Die Ausbildung umschliesst insbesondere Aspekte wie Grundrechte, Persönlichkeitsschutz, den Einsatz von körperlichem Zwang für das Handeln in Notwehr oder in Notstandssituationen sowie Erste Hilfe (Art. 5 VES). 2) Das SEM hat mit den mandatierten Sicherheitsunternehmen gemäss dem öffentlichen Beschaffungsrecht Rahmenvereinbarungen betreffend Sicherheitsdienstleistungen in den Gebäuden und auf den Arealen des SEM abgeschlossen, welche unter anderem Vorgaben bezüglich der Aus- und Weiterbildung des eingesetzten Sicherheitspersonals gemäss VES enthalten. Die beauftragten Sicherheitsunternehmen verpflichten sich, nur fachlich geeignete, unbescholtene Mitarbeitende zur Leistungserbringung einzusetzen. Neu rekrutiertem Personal werden im Rahmen einer Erstausbildung die grundlegenden Kenntnisse des Asylwesens vermittelt, um sie angemessen auf die Aufgabe vorzubereiten. Des Weiteren hat ein beauftragtes Sicherheitsunternehmen mit adäquaten Massnahmen laufend für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des für die Sicherheit relevanten fachlichen Wissens und der Fähigkeiten seines Personals zu sorgen, dies insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der VES. Sämtliche Mitarbeitenden werden vor ihrer Anstellung durch die mandatierten Sicherheitsunternehmen überprüft und vom SEM akkreditiert. Zudem prüft das SEM mittels Controllings die getroffenen Aus- und Weiterbildungsmassnahmen der Sicherheitsunternehmen und die Einhaltung der Qualitätsstandards. 3) Seit 1. Januar 2024 sind die Verantwortlichen für Gewaltprävention und Personensicherheit der Asylregion für die Verbesserung der Ausbildung des Sicherheitspersonals zuständig. Diese Verantwortlichen sind Angestellte des SEM und haben als ehemalige Polizeikader Erfahrung in der Personensicherheit und Erwachsenenbildung. Sie bilden das mandatierte Sicherheitspersonal zusätzlich «on the job» aus. Damit wird das Fachwissen des SEM in den Regionen gestärkt und die Qualität der Sicherheitsdienste verbessert. Das SEM führt zudem seit 2025 ergänzende Aus- und Weiterbildungsmodule für die Kadermitarbeitenden der Sicherheit in den Bereichen Gewaltprävention, Deeskalation, Sicherheit und Einsatztaktik, rechtliche Grundlagen und Notfallorganisation durch. Diese Massnahmen kommen direkt der Sicherheit in den BAZ und deren Umgebung zugute. Die sicherheitsrelevanten Vorfälle in den BAZ sind im Verhältnis zu den Übernachtungszahlen seit 2022 kontinuierlich zurückgegangen. Die Zahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle in den BAZ haben von Ende 2023 bis Ende 2025 um 63% abgenommen.