26.1002 · Anfrage · 2026-03-10
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Seit der Einführung des Schutzstatus S für Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine halten sich zahlreiche Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz auf. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Wie viele Personen mit Schutzstatus S leben derzeit in der Schweiz?
Wie viele dieser Personen beziehen Sozialhilfe?
Welche Gesamtkosten sind der Schweiz seit 2022 für Sozialhilfe und andere staatliche Unterstützungsleistungen für Personen mit Schutzstatus S entstanden?
Wie viele Personen mit Schutzstatus S haben in der Schweiz medizinische Leistungen bezogen und wie viele dieser Leistungen betrafen:
chirurgische Eingriffe (und welche);
Brillen oder andere Massnahmen bei Sehschwächen;
Zahnbehandlungen (Reparaturen, Prothesen, Implantate oder andere Behandlungen)?
Wie hoch sind die geschätzten Gesamtkosten dieser Leistungen?
Welche Kontrollmechanismen gibt es, um die Finanz- und Vermögenssituation von Personen mit Schutzstatus S zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf Finanzvermögen und Immobilienwerte im Ausland?
Umfasst die Kontrolle auch weitere Vermögenswerte wie Fahrzeuge oder andere Sachwerte im Ausland?
Welche Kontrollmechanismen gibt es für ausländische Bankkonten und Online-Banken, um Betrug oder unvollständige Deklarationen zu verhindern?
Verfügt der Bundesrat über Schätzungen zum Anteil der Personen mit Schutzstatus S, die in ihrem Herkunftsland Immobilien, Fahrzeuge oder andere Vermögenswerte besitzen?
Stellungnahme des Bundesrates
1.-2. Ende Februar 2026 hielten sich 72 311 Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz auf. Wie viele dieser Personen derzeit Sozialhilfe beziehen, lässt sich nicht sagen, da die entsprechenden Daten vom Bundesamt für Statistik zeitverzögert publiziert werden. Die Erwerbsquote von Personen mit Schutzstatus S, die sich seit mindestens drei Jahren in der Schweiz aufhalten, betrug Ende Februar 2026 43,5%. Der durchschnittliche Beschäftigungsgrad lag für diese Personen im 2. Quartal 2025 (April bis Juni 2025) bei 67%. Der standardisierte durchschnittliche Monatslohn betrug 4571 Franken. Die Mehrheit der erwerbstätigen Personen mit Schutzstatus hat eine Festanstellung und kann ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise selbst finanzieren.3. Der Bundesrat kann sich nicht zu den Gesamtkosten äussern, welche mit Personen mit Schutzstatus S bei Bund, Kantonen und Gemeinden verbunden sind, sondern nur zu den Subventionen, welche an die Kantone ausgerichtet wurden. Der Bund richtete den Kantonen für diese Personen von 2022 bis Ende 2025 insgesamt 4,886 Milliarden Franken aus. Darin enthalten sind die Pauschalen für die Sozialhilfekosten, die Beiträge an die Integrationsmassnahmen im Rahmen des Programms S sowie die Verwaltungskostenpauschalen. Zu weiteren Kosten der Kantone und Gemeinden, welche nicht Bestandteil der oben erwähnten Pauschalen sind, liegen keine Daten vor, da diese nicht über alle Staatsebenen hinweg systematisch erfasst werden. 4.-5. Bezüglich der Anzahl, der Art und der Kosten der medizinischen Behandlungen von Personen mit Schutzstatus S können keine Angaben gemacht werden, da weder der Bund noch die Kantone oder die Krankenversicherungen diese Daten erheben oder entsprechende Register führen. 6.-9. Die Kompetenz zur Ausgestaltung der Asylsozialhilfe liegt grundsätzlich bei den Kantonen (vgl. Art. 115 Bundesverfassung [BV; SR 101] und Art. 82 Abs. 1 Asylgesetz [AsylG; SR 142.31] sowie Art. 86 Ausländer- und Integrationsgesetz [AIG, SR 142.20]). Die Festsetzung und die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen bestimmen sich folglich nach den kantonalen Sozialhilfegesetzen. Das sozialhilferechtliche Verhältnis besteht zwischen der sozialhilfeabhängigen Person und dem Kanton. Die Kantone sind also zuständig für die Bemessung und Ausrichtung der Sozialhilfe im Einzelfall. Die Anrechnung von Eigenmitteln, wozu auch Vermögenswerte wie Immobilien oder Autos gehören, ist dabei im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips zu berücksichtigen. Ebenso liegt es in der Zuständigkeit der Kantone geeignete Kontrollmechanismen zu entwickeln und anzuwenden. Aufgrund der kantonalen Kompetenz verfügt der Bundesrat weder über genaue Daten noch über Schätzungen dazu, wie hoch der Anteil der Personen mit Schutzstatus S ist, die in ihrem Herkunftsland Immobilien, Fahrzeuge oder andere Vermögenswerte besitzen.