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26.1010 · Anfrage · 2026-03-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In den letzten Jahren wird vermehrt darauf hingewiesen, dass sich der Arbeitsmarkt für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen in der Schweiz deutlich verschlechtert hat. Besonders betroffen scheinen Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger in Branchen wie Informatik, Banken oder Marketing zu sein.

So berichten Hochschulen und Arbeitsmarktexperten, dass die Zahl der Einstiegsstellen für Universitätsabsolventinnen und -absolventen zuletzt deutlich zurückgegangen ist. Gleichzeitig steigt der Anteil von Personen mit Hochschulabschluss unter den Arbeitslosen. Ein Teil dieser Entwicklung wird unter anderem mit konjunkturellen Faktoren, strukturellen Veränderungen in einzelnen Branchen sowie mit der zunehmenden Automatisierung einfacher Tätigkeiten durch künstliche Intelligenz erklärt.

Insbesondere Tätigkeiten, die früher häufig von Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern übernommen wurden – etwa einfache Analysen, Programmierarbeiten oder Schreibaufgaben – können zunehmend automatisiert werden. Gleichzeitig liegen bislang nur begrenzte Hinweise darauf vor, dass KI kurzfristig im gleichen Umfang neue Arbeitsplätze für diese Zielgruppe schafft.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Entwicklung der Arbeitslosigkeit unter Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen in der Schweiz, insbesondere bei Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern?

  2. Welche Rolle misst der Bundesrat dem Einfluss von künstlicher Intelligenz auf den Arbeitsmarkt für hochqualifizierte Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger bei?

  3. Verfügt der Bund über aktuelle Analysen oder Prognosen dazu, wie sich KI in den kommenden Jahren auf Einstiegsstellen für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen auswirken könnte?

  4. Welche Massnahmen prüft oder verfolgt der Bundesrat, um den Übergang von Studium zu Arbeitsmarkt zu erleichtern, insbesondere in Branchen, die stark von technologischen Veränderungen betroffen sind?

  5. Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen weiterhin gute Einstiegsmöglichkeiten in den Schweizer Arbeitsmarkt erhalten?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1. Die Arbeitslosenquote von Personen mit tertiärem Bildungsabschluss lag in den letzten Jahren unter jener von Personen mit Abschluss auf Sekundarstufe II, wobei sich der Abstand jüngst verringert hat. Die Arbeitslosenquote von Personen mit Hochschulabschluss stieg zwischen 2023 und 2025 von 1,6 auf 2,7 Prozent, während sich jene von Personen mit beruflicher Grundbildung weniger stark erhöhte (zwischen 2023 und 2025 von 2,1 auf 2,8 Prozent). Berufseinsteigende sind stärker betroffen, wenn Unternehmen bei konjunktureller Abkühlung weniger Neuanstellungen vornehmen. Die Situation entspannt sich in der Regel, wenn sich die Wirtschaft erholt. Zu 2 und 3: In der Schweiz stellte eine Studie des KOF Instituts der ETH Zürich (https://kof.ethz.ch > Publikationen > KOF Studien > «KI und der Schweizer Arbeitsmarkt») nach der Einführung generativer KI einen Anstieg der Stellensuchendenzahlen und einen Rückgang offener Stellen in Berufen mit hoher KI-Betroffenheit fest. Zur Beurteilung der längerfristigen Auswirkungen von KI braucht es aber mehr nationale und internationale Analysen. Der Bundesrat wird 2027 einen Monitoringbericht zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt vorlegen. Dabei wird er auch auf neue Ergebnisse der Absolventenstudien Hochschulen (EHA) des Bundesamtes für Statistik bauen können.Zu 4 und 5: Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) hat die Fachkräftesicherung in ihrer gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Koordination für die Periode 2025–2028 als Schwerpunkt verankert. Im Hinblick auf die BFI-Periode 2029–2032 hat die SHK swissuniversities beauftragt, die digitale Transformation und die KI als Prioritäten in ihrer strategischen Planung zu adressieren. Um den Studierenden computergestützte Problemlösungsfähigkeiten zu vermitteln, werden u.a. bis Ende 2026 projektgebundene Beiträge gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (SR 414.20) ausgerichtet. Der Bundesrat sieht aktuell keinen Handlungsbedarf für weitere spezifische Massnahmen.