26.1019 · Anfrage · 2026-03-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat beschlossen für den Wiederaufbau der Ukraine zwischen 2025 und 2036 insgesamt 5 Milliarden Franken bereitzustellen. Für die erste Phase bis 2028 wurden 1,5 Milliarden Franken vorgesehen, welche vollumfänglich aus dem Budget der Internationalen Zusammenarbeit (IZA) finanziert werden. Für die zweite Phase (2029–2036) hat der Bundesrat angekündigt zusätzliche Finanzierungsquellen für die verbleibenden 3,5 Milliarden Franken zu prüfen. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche zusätzlichen Finanzierungsquellen werden aktuell geprüft?
2. Gedenkt der Bundesrat auch in den Folgejahren nach 2028 Gelder für den Schweizer Privatsektor bereitzustellen? Falls ja, wie kann sichergestellt werden, dass diese Gelder nicht aus dem Budget der IZA stammen und die Schweiz nicht noch einmal von der OECD für ihre Praxis der gebundenen Hilfe gerügt wird?
3. Prüft der Bundesrat alternative Optionen zur Unterstützung des Schweizer Privatsektors in der Ukraine? Wenn ja, welche?
4. In seiner Antwort auf die IP Schneider-Schneiter (25.4418) erwähnt der Bundesrat «die breitere Anwendung von Garantien als Option, um künftig private Investitionen zu erleichtern». Wird dies auch als Option zur Unterstützung des Privatsektors in der Ukraine geprüft? Wie kann sichergestellt werden, dass ein allfälliges neues Gefäss zur Vergabe von Garantien nicht aus Geldern der IZA finanziert wird?
5. Wird die Einführung einer Kriegsrisikoversicherung über die SERV als zusätzliche Option zur Unterstützung des Schweizer Privatsektors in Erwägung gezogen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Bis anhin wurden noch keine konkreten zusätzlichen Finanzierungsquellen geprüft. Der Bundesrat wird diese Frage zu gegebener Zeit im Hinblick auf die Ausarbeitung der Strategie für die internationale Zusammenarbeit (IZA) 2029–2032 analysieren.2. Im Rahmen des Programms für die Ukraine 2025–2028 sieht der Bundesrat eine gezielte Einbindung des Privatsektors vor, ergänzend zu den klassischen Instrumenten der internationalen Zusammenarbeit. Dieser Ansatz zielt darauf ab, zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung beizutragen und private Investitionen entsprechend den zusammen mit ukrainischen Behörden festgelegten Prioritäten zu mobilisieren.Die Modalitäten für die Zeit nach 2028 sind noch nicht festgelegt. Der Bundesrat strebt eine Lösung an, die den verschiedenen Interessen Rechnung trägt, insbesondere dem Bedarf für den Wiederaufbau in der Ukraine.3. Das Programm für die Ukraine sieht bereits eine Reihe von Instrumenten vor, die darauf abzielen, die Beteiligung des Privatsektors zu stärken und die Rahmenbedingungen für Investitionen zu verbessern. Aktuell wäre es verfrüht, Äusserungen zu grundlegend neuen Optionen zu tätigen. Der Bundesrat bevorzugt einen schrittweisen Ansatz, der auf der Weiterentwicklung und Anpassung der bestehenden Instrumente basiert. Die Einführung zusätzlicher Massnahmen, insbesondere von Massnahmen zur Risikominderung, könnte Anpassungen an den rechtlichen Grundlagen erfordern, die gegebenenfalls geprüft werden.4. Die Schweizer IZA passt ihre Instrumente an die spezifischen Gegebenheiten an. Wichtig ist, dass die von der Schweiz mitfinanzierten multilateralen Entwicklungsbanken wie die EBRD und die Weltbank bereits über eigene Garantiezweige verfügen.Bis Mitte 2027 wird der Bundesrat im Rahmen von Pilotprojekten prüfen, ob ein Garantiesystem oder andere Mechanismen zur Erleichterung privater Investitionen möglich und sinnvoll sind. Die aus dieser Analyse gewonnenen Erkenntnisse werden Aufschluss darüber geben, ob ein solcher Ansatz auf die gesamte Entwicklungshilfe, insbesondere die Hilfe in der Ukraine, ausgeweitet werden sollte.Die konkrete Umsetzung derartiger Instrumente hängt jedoch von den geltenden rechtlichen Grundlagen ab. Die bestehenden Institutionen verfügen aktuell nicht unbedingt über die für eine breitere Anwendung erforderlichen Kompetenzen. Der Bundesrat wird diese Frage im Rahmen der laufenden Arbeiten prüfen.5. Im Länderprogramm für die Ukraine hat der Bundesrat festgehalten, dass ein Teil der Risiken einer Geschäftstätigkeit in der Ukraine übernommen werden soll, um es der Privatwirtschaft zu ermöglichen, in der Ukraine zu investieren (z.B. Kriegsrisikoversicherung). Die Risikominderung soll weiterhin über multilaterale Instrumente erfolgen: Teilnahme an Risikominderungsmechanismen mit internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) und mit der EU. Konkret hat sich der Bund mit 5 Millionen Franken an der Ukraine Recovery and Reconstruction Guarantee Facility (URGF) beteiligt. Dieses Instrument sieht einen Versicherungsmechanismus gegen Kriegsrisiken vor, um den Rückzug internationaler Rückversicherungsgesellschaften zu kompensieren. Der Bundesrat erachtet es u.a. aufgrund der fehlenden Möglichkeiten zur Risikodiversifikation als keine geeignete Lösung, bilateral über die SERV oder eine andere Institution eine Schweizer Kriegsrisikoversicherung anzubieten. Versicherungen für physische Schäden, bspw. an Produktionsanlagen ober beim Transport fallen in den Bereich der Sachversicherung, für welche die SERV nicht geeignet ist. Zudem sollten Versicherungsprodukte gegen Kriegsrisiken auch für ukrainische Unternehmen zugänglich sein, da diese letztlich einen wesentlichen Teil der für den Wiederaufbau erforderlichen Anstrengungen leisten müssen. Auch aus diesem Grund sind multilaterale Lösungen vorzuziehen.Die SERV kann hingegen bereits heute die Exporte von Schweizer Unternehmen in die Ukraine gegen Zahlungsausfall versichern. In Kriegszeiten ist die Prämie jedoch international zu hoch, um das Interesse der Unternehmen zu wecken. Zudem verbietet das Gesetz die Versicherung von zu hohen Risiken, wie sie derzeit im Osten des Landes bestehen.