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26.1021 · Anfrage · 2026-03-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In Zürich-Oerlikon wird zurzeit ein Pilotversuch mit Lieferrobotern auf Fussgängerbereichen durchgeführt.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen zur Zulassung von Lieferrobotern auf Gehflächen:

  1. In der Botschaft vom 17.11.2021 und im Bericht zu den Postulaten Burkart/Candinas wird der Grundsatz «Keine Fahrzeuge auf Gehflächen» festgehalten. Für den Pilotversuch in Zürich wurde die Nutzung der Gehflächen bewilligt. Wie ist das einzuordnen?

  2. Warum werden Pilotversuche bisher ausschliesslich auf Trottoirs durchgeführt, was zu einer systembedingten Bevorzugung dieser Verkehrsfläche führt («Bias»), anstatt systematisch Tests auf Velowegen oder Fahrbahnen zu fordern?

  3. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Sicherheit und Bewegungsfreiheit von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen in Zukunft nicht durch eine zunehmende Anzahl autonomer Fahrzeuge auf dem Trottoir beeinträchtigt wird?

  4. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass eine Zulassung dieser Fahrzeuge auf Radverkehrsflächen (mit entsprechend höherer Geschwindigkeit und Effizienz) die Konflikte mit dem Fussverkehr minimieren und das Trottoir als geschützten Raum erhalten würde?

  5. Wird der Bundesrat sicherstellen, dass vor einer Überführung von Pilotversuchen in einen regulären Betrieb zwingend belastbare Studien über die Auswirkungen auf die Kapazität und Qualität des Fussverkehrs vor Ort vorliegen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./3. In der Botschaft vom 17.11.2021 (BBl 2021 3026) hat der Bundesrat auf eine spezifische Regelung von führerlosen Fahrzeugen mit geringen Dimensionen und niedrigen Geschwindigkeiten vorderhand verzichtet. Mit befristeten und örtlich begrenzten Pilotprojekten sollen notwendige Erkenntnisse zur Frage gewonnen werden, auf welchen Verkehrsflächen solche Fahrzeuge verkehren sollen und welche Beeinträchtigungen dadurch für die anderen Verkehrsteilnehmenden entstehen.

2. Ob ein Pilotversuch auf Trottoirs oder Fahrbahnen durchgeführt werden soll, bestimmt sich nach dem eingereichten Gesuch und hängt wesentlich von den Eigenschaften der einzusetzenden Fahrzeuge ab. Zudem müssen die Strasseneigentümer (Kantone und Gemeinden) dazu ihre Genehmigung erteilen. Die bisherigen Gesuche für führerlose Fahrzeuge mit geringen Dimensionen und niedrigen Geschwindigkeiten haben sich auf Trottoirs beschränkt.

4. Der Bundesrat geht davon aus, dass bei einem Einsatz von Lieferrobotern auf Radverkehrsflächen statt auf Trottoirs die potenziellen Konflikte mit dem Fussverkehr sinken würden. Demgegenüber ist eine Erhöhung der Konflikte mit dem Radverkehr zu erwarten.

5. Lieferroboter können ohne Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen nicht in den regulären Betrieb überführt werden. Eine entsprechende Rechtsanpassung bedürfte einer guten Begründung mit einer sorgfältigen Abwägung der Vor- und Nachteile und würde im Rahmen einer Vernehmlassung zur Diskussion gestellt werden.