26.3024 · Interpellation · 2026-03-02
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Kann der Bundesrat in Bezug auf die Vergabe des Mandats zur Eintreibung der Covid-19-Kredite an die Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard folgende Fragen beantworten:
1. Weshalb wurde das Mandat nicht öffentlich ausgeschrieben, obwohl es sich um ein Mandat handelt, das die ganze Schweiz betrifft und das aus öffentlichen Mitteln finanziert wird?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage und nach welchen Kriterien wurde die Anwaltskanzlei ausgewählt?
3. Welche Kontrollmechanismen wurden vorgesehen, um die Verhältnismässigkeit der abgerechneten Honorare (rund 60 Mio. Fr.) und die Wirksamkeit des vergebenen Mandats zu gewährleisten?
4. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass das gewählte Verfahren die Anforderungen an Governance, Transparenz und Gleichbehandlung vollumfänglich erfüllt?
5. Ist dem Bundesrat bekannt, dass die mit dem Inkasso beauftragte Anwaltskanzlei offenbar fast systematisch jeden Vergleich und jede Vereinbarung ablehnt, selbst wenn das entsprechende Unternehmen in Konkurs gegangen ist und sich seine Verwaltungsmitglieder in einer sehr prekären finanziellen Lage befinden? Wenn ja, wie bewertet der Bundesrat eine solche Praxis im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismässigkeit?
6. Wurden vor der Vergabe des Mandats andere, möglicherweise kostengünstigere Anwaltskanzleien oder Inkassounternehmen kontaktiert oder geprüft, und wenn ja, weshalb wurden diese nicht berücksichtigt?
7. Welcher Stundenansatz wurde mit der beauftragten Anwaltskanzlei vereinbart und ist dieser nach Ansicht des Bundesrates mit den Gepflogenheiten des Berufsstands vereinbar, wenn man bedenkt, dass Inkassofälle in der Regel zu den am wenigsten komplexen Gerichtsfällen zählen?
Begründung
Den vorliegenden Informationen zufolge wurde das Mandat zur Eintreibung der Covid-19-Kredite an die Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard vergeben, ohne dass ein Wettbewerbsverfahren oder eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt wurde. Darüber hinaus scheint es, dass die Anwaltskanzlei für ihre Tätigkeit Honorare in Höhe von rund 60 Millionen Franken erhalten hat, was offensichtliche Fragen hinsichtlich der Transparenz und der ordnungsgemässen Verwaltung der Bundesmittel aufwirft.
Angesichts der Höhe der mit der Verwaltung der Covid-19-Kredite verbundenen Beträge ist es wichtig, dass die Regierung klar und öffentlich darlegt, unter welchen Bedingungen das Mandat vergeben wurde, wie die bezahlten Honorare kontrolliert werden und welche Inkassopraktiken im Namen des Bundes angewendet werden.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard (KC) geht im Auftrag der vier Bürgschaftsorganisationen juristisch gegen mögliche Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit Covid-19-Krediten vor und kümmert sich nicht um die eigentliche Eintreibung. Besteht kein Hinweis auf Missbrauch oder ist das rechtliche Verfahren bereits abgeschlossen, so ist die Intrum AG für die Eintreibung zuständig.Die Bürgschaftsorganisationen sind privatrechtlich organisiert und somit nicht dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) unterstellt, wie die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in ihrem Bericht Beizug Dritter in der Umsetzung der Covid-19-Massnahmen (https://www.efk.admin.ch/prufung/beizug-dritter-in-der-umsetzung-der-covid-19-massnahmen-staatssekretariat-fuer-wirtschaft/) vom 13. Mai 2022 auf Seite 16 bestätigt hat.und 6. Die Rechtsgrundlage für den Vertrag mit KC ist das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz (Art. 9; SR 951.26). Um die Missbrauchsbekämpfung möglichst einfach zu gestalten, die Gleichbehandlung zu gewährleisten und angesichts der Dringlichkeit für eine rasche Abwicklung zu sorgen, haben sich die Bürgschaftsorganisationen darauf geeinigt, das Mandat an eine einzige Anwaltskanzlei zu übertragen, die schweizweit tätig ist und in allen Landessprachen arbeiten kann. Nur sehr wenige Kanzleien können ein solches Mandat übernehmen. Aufgrund der hohen Zahl von Krediten war es zudem dringend notwendig, eine Anwaltskanzlei zu finden, die die erforderliche Skalierbarkeit bietet. KC wendet marktkonforme Stundenansätze an.Es ist ein Prüfkonzept (https://covid19.easygov.swiss/wp-content/uploads/2020/06/383016801-Pru%CC%88fkonzept_COVID-Kredite-23.06.2020.pdf) zur Missbrauchsbekämpfung im Zusammenhang mit Covid-19-Krediten in Kraft. Um die Gleichbehandlung der Dossiers zu gewährleisten, müssen die Bürgschaftsorganisationen das Prüfkonzept sowie die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen dem Bund und den einzelnen Bürgschaftsorganisationen einhalten. Das SECO überprüft regelmässig mehrere Schlüsselindikatoren und pflegt einen steten Austausch mit den Bürgschaftsorganisationen. Ausserdem werden die monatlichen Rechnungen von KC durch die vier Bürgschaftsorganisationen und anschliessend durch das SECO geprüft. In ihrem Bericht vom 13. Mai 2022 stellt die EFK fest, dass sie keine Verträge mit Dritten vorgefunden habe, deren Bedarf nicht nachvollziehbar wäre, und auch keine offensichtlichen Hinweise, dass die Konditionen nicht den marktüblichen Höhen entsprechen würden.Angesichts dieser Ausführungen ist der Bundesrat der Meinung, dass das Verfahren zur Vergabe des Mandats an KC und die regelmässigen Prüfungen im Zusammenhang mit der Missbrauchsbekämpfung den Anforderungen an die Governance, die Transparenz und die Gleichbehandlung entsprechen.Der Bundesrat weist die Behauptung zurück, dass KC fast systematisch jeden Vergleich und jede Vereinbarung ablehnt. Das vorrangige Ziel der Missbrauchsbekämpfung besteht darin, öffentliche Gelder zurückzufordern. Es wird nicht systematisch, sondern nur als Ultima Ratio Strafanzeige erstattet. Ziel ist ein gutes Gleichgewicht zwischen Sanktionen gegen Missbrauchstäter und den Kosten für die Strafverfolgung zulasten der Steuerzahlenden zu erreichen, wobei auch berücksichtigt wird, ob sich Covid-19-Kreditnehmerinnen und ‑Kreditnehmer kooperativ verhalten. Das System erfüllt somit den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Die Missbrauchsbekämpfung führt zu höheren Wiedereingängen als sie kostet; die Bilanz fällt daher positiv aus.KC ist einzig für mögliche Missbrauchsfälle zuständig. Der Vertrag mit KC wurde vor der Unterzeichnung vom SECO genehmigt. Dabei hat das SECO insbesondere geprüft, ob die Stundenansätze marktkonform sind. Sie variieren zwischen 100 und 390 Franken je nach erforderlichen Fachkenntnissen. KC hat zudem einen Nachlass von 20 Prozent auf die Stundenansätze der Partnerinnen und Partner gewährt und verrechnet keine Sekretariatskosten. Nach Ansicht des Bundesrates sind die Ansätze mit den Gepflogenheiten des Berufsstands vereinbar.