26.3027 · Interpellation · 2026-03-02
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Die von den reformierten Kirchen der Romandie gegründete Nachrichtenagentur «Protestinfo» hat sich zum Ziel gesetzt, frei, fair, weltoffen und unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten der Westschweiz zu religiösen, ethischen und sozialen Fragen unserer Zeit zu informieren. Laut ihrer Redaktionscharta ist Unabhängigkeit eine wesentliche Voraussetzung der journalistischen Tätigkeit, die jedoch in klarer Solidarität mit den reformierten Kirchen erfolgen muss. Die Agentur sorgt dafür, dass diese Unabhängigkeit vor jeglichem Druck geschützt ist.
Im letzten Herbst wurden eine Journalistin und ein Journalist, die für Protestinfo tätig waren, entlassen, als sie zum institutionellen Umgang mit mutmasslichen sexuellen Übergriffen eines Theologen recherchierten.
Am 14. November 2025 erhielt der Bundesrat Kenntnis von der Veröffentlichung einer Warnmeldung zur Entlassung der beiden Medienschaffenden auf der Plattform für die Sicherheit von Journalisten, einem Instrument des Europarats.
Als Reaktion darauf veröffentlichte er drei Monate später, am 12. Februar 2026, ein vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) verfasstes Schreiben.
In diesem Schreiben beschied das BAKOM, nachdem es ausführlich seine Unterstützung für die Pressefreiheit und die dafür unentbehrliche journalistische Unabhängigkeit bekräftigt hatte, dass es nichts sagen oder unternehmen könne.
1. Die beiden entlassenen Medienschaffenden recherchierten zu Fällen von sexuellem Missbrauch, in die ein Theologe möglicherweise involviert war. Sollte das BAKOM in Anbetracht eines möglichen Sexualdelikts nicht Anzeige erstatten – oder dafür sorgen, dass Anzeige erstattet wird –, damit diese mittlerweile öffentliche Angelegenheit aufgeklärt wird?
2. Die Entlassung der beiden Medienschaffenden wird weder mit mangelnder Kompetenz noch beruflichem Fehlverhalten begründet. Genügt das von der Nachrichtenagentur vorgebrachte Argument der redaktionellen Meinungsverschiedenheit in einer möglicherweise schwerwiegenden Angelegenheit nach Ansicht des BAKOM, um eine Entlassung wegen Vertrauensbruchs zu rechtfertigen?
3. Kann die Bundesbehörde bei einem potenziellen Fall sexuellen Missbrauchs wirklich wegschauen, wo doch über derartige Missbrauchsfälle allzu oft systematisch der Mantel des Schweigens gehüllt wurde, gerade in der katholischen Kirche oder im Fall Epstein?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu den Fragen 1 und 3: Der Bundesrat hat keine konkrete Kenntnis von den angeblichen Vorfällen, die Gegenstand der Recherche der für Protestinfo tätigen Journalisten waren. Die Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs in Organisationen mit einem Auftrag in der Betreuung von vulnerablen Personen in der Schweiz (z.B. Kirchen oder Religionsgemeinschaften) ist Gegenstand diverser überwiesener Vorstösse (z.B. Po. 24.3334 und 24.3472). In diesem Rahmen untersucht der Bundesrat, inwiefern die genannten Organisationen bei internen Fällen von sexuellem Missbrauch die zuständigen Strafbehörden einschalten sowie welche Massnahmen getroffen wurden, um künftige Missbrauchsfälle zu verhindern. Zu Frage 2: Unabhängiger Journalismus ist wichtig, um kritisch über politische und gesellschaftliche Entwicklungen zu berichten und auf Missstände aufmerksam zu machen. Der Bundesrat ist bestrebt, hierfür gute Rahmenbedingungen sicherzustellen. Als Aufsichtsbehörde im Medienbereich ist das BAKOM zuständig für die Aufsicht über Radio- und Fernsehveranstalter in bestimmten, vom Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG, SR 784.40) umschriebenen Bereichen (z.B. Einhaltung der Konzessionsbestimmungen sowie der Vorschriften über Werbung und Sponsoring). Die Aufsicht über Presse und Online-Medien sowie die Beurteilung von zivil- und strafrechtlichen Fragen fällt hingegen grundsätzlich nicht in den Zuständigkeitsbereich des BAKOM. Die Frage, ob die Kündigungen im vorliegenden Fall rechtmässig waren, müsste vom zuständigen Zivilgericht beurteilt werden.