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Unveränderte Aufnahme dritte Röhre Rosenbergtunnel (inklusive Zubringer Güterbahnhof) und zweite Röhre Fäsenstaubtunnel in den nächsten Bundesbeschluss über den Ausbauschritt für die Nationalstrassen

26.303 · Standesinitiative · 2026-03-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

In Kommission des Ständerats

Wortlaut

Die Bundesversammlung wird eingeladen, das Projekt dritte Röhre Rosenbergtunnel (inklusive Zubringer Güterbahnhof) und die zweite Röhre Fäsenstaubtunnel unverändert in den nächsten Bundesbeschluss über den Ausbauschritt für die Nationalstrassen aufzunehmen.

Begründung

Am 24. November 2024 lehnte die Schweizer Stimmbevölkerung den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen ab. Ganz anders sah das die Ostschweiz: Die Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen, St.Gallen und Thurgau sagten geschlossen Ja.

Mit diesem Ja bekräftigte die Ostschweizer Stimmbevölkerung einerseits, dass sie hinter dem gesamten Ausbauschritt 2023 steht und andererseits, dass die beiden Ostschweizer Projekte - die in St. Gallen geplante dritte Röhre Rosenbergtunnel inklusive dem Zubringer Güterbahnhof und die in Schaffhausen geplante zweite Röhre Fäsenstaubtunnel - ihre volle Unterstützung erhalten.

Dazu beigetragen haben dürften drei Tatsachen: Erstens hat der Bund seit 1990 deutlich weniger in die Ostschweizer Nationalstrassen investiert als in die Nationalstrassen jeder anderen Region. Zweitens handelt es sich bei beiden Projekten um Tunnelbauten, die keinen Eingriff in die Landschaft erfordern (die dritte Röhre Rosenbergtunnel ist denn auch nur ein Sanierungsprojekt). Drittens weiss man in der Ostschweiz um die Notwendigkeit der vier drängendsten Ostschweizer Nationalstrassen-Projekte und hält die Solidarität hoch: Die dritte Röhre Rosenbergtunnel und die zweite Röhre Fäsenstaubtunnel sind der erste Schritt. Die beiden anderen Ostschweizer Projekte - der Zubringer Appenzellerland und die Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) - sollen angesichts der akuten Verkehrsbelastungen und des ausgewiesenen Mehrwerts für die Ostschweiz mit erhöhter Priorität berücksichtigt werden und zeitnah folgen.

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