Lexipedia

26.3031 · Interpellation · 2026-03-02

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Ist der Bundesrat bereit, in den Ausführungsbestimmungen zum neuen Zollgesetz folgende Regelungen für die aktive Veredelung von Milchgrundstoffen vorzusehen:

- Alle Gesuche werden den betroffenen Organisationen mit einer angemessenen Frist zur Stellungnahme vorgelegt.

- Die Erteilung einer Bewilligung setzt eine Plausibilitätsprüfung (Qualität, Menge, Lieferpreis usw.) voraus.

- Bei gleichem Preis, gleicher Qualität und gleicher verfügbaren Menge werden bei der Beurteilung der Gesuche Schweizer Milchgrundstoffe bevorzugt.

- Die Bewilligungen werden für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten erteilt.

- Die betroffenen Organisationen werden über die Bewilligungsentscheide informiert und erhalten die entsprechenden Unterlagen.

Begründung

Das Parlament hat das neue Zollgesetz in der Schlussabstimmung vom 20. Juni 2025 verabschiedet. Dieses legt unter anderem die Eckwerte für die aktive Veredelung von landwirtschaftlichen Grundstoffen fest. Das konkrete Datum des Inkrafttretens ist noch nicht bekannt (voraussichtlich 2028). Zu den entsprechenden Ausführungsverordnungen wird bis dahin noch eine Vernehmlassung durchgeführt. Angesichts der Turbulenzen, die bestimmte Agrarmärkte erschüttern, ist es unerlässlich, dass die Schwächen des heutigen Systems bei der Ausarbeitung der neuen Ausführungsverordnungen von Anfang an berücksichtigt werden, um Abhilfe zu schaffen. Ziel ist es, die Schweiz als Produktions- und Verarbeitungsstandort zu stärken.

Eine Regelung analog zum geltenden Artikel 165a der Zollverordnung, der faktisch eine Diskriminierung von Schweizer Milchgrundstoffen darstellt, ist daher im aktuellen Kontext nicht zu rechtfertigen. Künftig soll die Verwaltung in jedem Fall ein Konsultationsverfahren durchführen und ihren Entscheid gestützt auf die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen fällen. Bei Gleichwertigkeit müssen inländische Milchgrundstoffe Vorrang haben. Angesichts der saisonalen Milchproduktion und vor allem der Marktschwankungen dürfen die Bewilligungen in diesem Bereich in der Regel nicht für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten erteilt werden. Es ist ebenfalls wichtig, für mehr Transparenz zu sorgen, indem die betroffenen Organisationen systematisch über die Bewilligungsentscheide informiert und mit den entsprechenden Unterlagen bedient werden, und ihnen das Beschwerderecht einzuräumen.

Mit der Berücksichtigung dieser Aspekte leistet der Bundesrat einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität, zur Markttransparenz und zur Widerstandsfähigkeit der Systeme, ohne den Bund zusätzlich finanziell zu belasten. Eine Klärung dieser Punkte sorgt für Transparenz für alle Akteurinnen und Akteure der Branche.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit dem neuen Zollrecht wird das Verfahren der aktiven Veredelung präzisiert. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist verpflichtet, vor der Erteilung einer Bewilligung für die Einfuhr von Milch, Magermilch und Weizen zur aktiven Veredelung die interessierten Kreise zu konsultieren (Art. 29 Abs. 3 erster Satz BAZG-Vollzugsaufgabengesetz; BAZG-VG; BBl 2025 2035). Im Anschluss an die Konsultation kann das BAZG die interessierten Kreise zudem über erteilte Bewilligungen und über abgelehnte Gesuche informieren (Art. 29 Abs. 4 BAZG-VG). Nach der Konsultation dürfen Bewilligungen für die Einfuhr zur aktiven Veredelung nur erteilt werden, wenn gleichartige inländische landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Grundstoffe nicht in genügender Menge verfügbar sind oder der Preisnachteil gegenüber dem Ausland nicht durch andere Massnahmen ausgeglichen werden kann (Art. 29 Abs. 2 BAZG-VG). Das BAZG erteilt somit keine Bewilligung, wenn entsprechende inländische Milchgrundstoffe zum gleichen Preis wie die ausländischen Grundstoffe verfügbar sind.Die Bewilligungsdauer und die bewilligte Menge werden durch das BAZG festgelegt. Bei besonderen Umständen kann sowohl eine kürzere Bewilligungsdauer als auch eine geringere Menge festgelegt werden. Dies wurde angesichts der ausserordentlichen Marktsituation bei einzelnen Gesuchen für Milchgrundstoffe im Konsultationsverfahren bereits so umgesetzt.Der Bundesrat kann künftig zudem vorsehen, dass das BAZG die interessierten Kreise bei weiteren landwirtschaftlichen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Grundstoffen informiert oder konsultiert, bevor es eine Bewilligung für die Einfuhr zur aktiven Veredelung erteilt. Die Modalitäten und Fristen regelt der Bundesrat in den Verordnungsbestimmungen, die derzeit erarbeitet werden. Im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung werden die interessierten Kreise zu den vorgesehenen Verordnungsbestimmungen Stellung nehmen können.

Neues Zollgesetz. Faire Regeln für den aktiven Veredelungsverkehr | Lexipedia | Lexipedia