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26.3036 · Interpellation · 2026-03-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

  1. Anerkennt der Bundesrat die Bedeutung einer angemessenen Erreichbarkeit für die Prosperität von Wirtschaftsregionen?

  2. Wie schätzt der Bundesrat den Nutzen der in der Korridorstudie N18 empfohlenen Projekte (Muggenbergtunnel, Umfahrung Laufen-Zwingen, Zentrumsentlastung Laufen, Umfahrung Delémont) für eine bessere Anbindung der Unternehmen in der Region Laufental – Thierstein – Delémont ein?

  3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine Verschiebung der genannten Strassenprojekte auf einen fernen Zeitraum nach 2055 sich negativ auf die wirtschaftliche Dynamik im Raum Laufental-Thierstein-Delémont auswirken könnte?

Begründung

Ende Januar 2026 wurden vom Bundesrat die Eckwerte zu Verkehr ’45 veröffentlicht. Dass die Strassenprojekte entlang der Nationalstrasse 18 zwischen Basel und Delémont mit Ausnahme der Zentrumsentlastung Laufen (Realisierungshorizont 2055) in einen fernen Zeitraum nach 2055 verschoben werden sollen, stösst in der Region auf Unverständnis. Diese faktische Absage an eine bessere Erreichbarkeit und damit ernsthafte wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven steht in direktem Widerspruch zu den Ergebnissen der breit abgestützten Korridorstudie N18, welche unter Federführung des ASTRA nach neuesten Methoden durchgeführt wurde.

Die N18 ist eine zentrale Achse des nationalen Strassennetzes, die den Grossraum Basel mit dem Arc lémanique verbindet. Als wichtiger Produktionsstandort beherbergt die an der N18 gelegene Region Laufental-Thierstein namhafte, international renommierte Arbeitgeber – darunter Keramik Laufen, Ricola, Stöcklin Logistik oder Von Roll. Ohne angemessene Erreichbarkeit wird das wirtschaftliche Wachstum unserer vielversprechenden Region ausgebremst. In Zeiten geopolitischer Instabilitäten birgt dies Risken für den Werkplatz Schweiz – Abwanderungen sind nicht mehr ausgeschlossen. Denn für die exportorientierte Wirtschaft, die Industriebetriebe und die zahlreichen KMU in der Region ist eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur unverzichtbar.

Stellungnahme des Bundesrates

Ja. Der Bundesrat erachtet gut funktionierende Verkehrsinfrastrukturen als wichtige Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung und gesellschaftlichen Wohlstand. Der Bundesrat hat Ende Januar 2026 die Eckwerte für den zukünftigen Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen vorgestellt. Er hat die Vorhaben entlang der N18 ins Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrasse aufgenommen. Damit anerkennt er den verkehrlichen Nutzen dieser Vorhaben für die Region. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein gut ausgebautes, gut unterhaltenes und lückenloses Nationalstrassennetz ein zentraler Faktor für die Prosperität unseres Landes ist. Die Gesamtbeurteilung des Nationalstrassennetzes für das Referenzjahr 2050 weist für die N18 in der gesamtschweizerischen Betrachtung allerdings keine gravierenden Einschränkungen der Funktionalität aus. Der Bundesrat geht deshalb nicht davon aus, dass sich aus der Zuordnung der Strassenprojekte in den weiteren Horizont nach 2055 negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region ergeben. Zudem tragen Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur mit Angebotsverdichtungen im Fern- und Regionalverkehr zu einer Verbesserung der verkehrlichen Anbindung bei.