26.3057 · Interpellation · 2026-03-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Die Asiatische Hornisse stellt eine ernsthafte und zunehmende Bedrohung für die Artenvielfalt, die Imkerei, den Obstbau und unsere Ökosysteme dar.
Durch die Dezimierung der Honigbienen gefährdet sie direkt die Bestäubung und damit wichtige Bereiche der Landwirtschaft und der Umwelt.
Im Kanton Waadt stieg die Zahl der registrierten Nester von einem einzigen Fall im Jahr 2022 auf fast 200 im Jahr 2024. Diese Entwicklung zeigt, dass aus dem lokalen Problem eine nationale Herausforderung geworden ist.
Derzeit gehen die Kosten für die Vernichtung eines Nestes, die üblicherweise zwischen 300 und 400 Franken liegen, grundsätzlich zu Lasten der Eigentümerin oder des Eigentümers des betreffenden Grundstücks. Diese Situation ist problematisch, denn die Eigentümerinnen und Eigentümer sind in keiner Weise für die Ansiedlung dieser Nester auf ihren Grundstücken verantwortlich. In der Praxis hält diese finanzielle Belastung einige Eigentümerinnen und Eigentümer davon ab, die Nester zu melden oder zerstören zu lassen, was die Ausbreitung der Art begünstigt und die Wirksamkeit der Bekämpfung schwächt.
Die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse ist von grossem öffentlichem Interesse, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Tierwelt, der Landwirtschaft und der Umwelt. Die bestehenden rechtlichen Grundlagen, insbesondere im Bereich des Umweltschutzes und der Schädlingsbekämpfung, bekräftigen, dass solche Massnahmen im öffentlichen Interesse sind. Es erscheint daher notwendig, einen koordinierten Ansatz zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden zu verfolgen.
Eine Aufteilung der Kosten – beispielsweise 40 Prozent für den Bund, 40 Prozent für die Kantone und 20 Prozent für die Gemeinden – würde eine gerechte Verteilung gewährleisten, einen Anreiz zur raschen Meldung von Nestern schaffen und die Wirksamkeit der Bekämpfung auf nationaler Ebene stärken.
Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
Erkennt der Bundesrat an, dass die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse eine nationale Herausforderung darstellt, die eine koordinierte öffentliche Finanzierung rechtfertigt?
Beabsichtigt er, die rechtlichen Grundlagen anzupassen, um eine teilweise oder vollständige Übernahme der Kosten für die Vernichtung von Nestern zu ermöglichen?
Ist er bereit, ein Modell der Kofinanzierung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden zu prüfen?
Welche zusätzlichen Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um den Kampf gegen die Asiatische Hornisse zu verstärken und ihre Ausbreitung in der Schweiz einzudämmen?
Stellungnahme des Bundesrates
Fragen 1 und 3) Wie in der Stellungnahme zum Postulat Calame 24.3110 «Massnahmen zur Eindämmung der Asiatischen Hornisse und Prüfung von Massnahmen zur Entschädigung von Imkerinnen und Imkern» ausgeführt, anerkennt der Bundesrat die Invasivität der Asiatischen Hornisse. Er anerkennt ebenfalls die Gefährdung, die von ihrer landesweiten Ausbreitung insbesondere für die Biodiversität, die Umwelt, die Imkerei und die Landwirtschaft ausgeht. Der Bund kann invasive gebietsfremde Arten wie die Asiatische Hornisse überwachen (basierend auf Art. 51 Abs. 1 der Freisetzungsverordnung [FrSV; SR 814.911]) und die kantonalen Bekämpfungsmassnahmen, wenn erforderlich, koordinieren (basierend auf Art. 52 Abs. 3 FrSV), während die Kantone für die Bekämpfung zuständig sind (siehe Antwort auf Frage 2). Was die invasiven gebietsfremden Arten angeht, liegt somit mit den heute geltenden Bestimmungen eine Aufteilung der Aufgaben und der daraus resultierenden Kosten zwischen Bund und Kantonen bereits vor. Diese Aufteilung betrifft nicht nur die Zerstörung von Nestern, sondern die Gesamtheit der Aufgaben. Frage 2) Basierend auf Art. 52 Abs. 1 FrSV sind die Kantone verantwortlich für die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten. Die Zerstörung der Nester von Asiatischen Hornissen ist Teil der Bekämpfung und Aufgabe der betroffenen Kantone. Verschiedene Kantone übernehmen die dabei entstehenden Kosten ganz oder teilweise. Frage 4) Der Bund finanziert die landesweite Überwachung der Asiatischen Hornisse über die Meldeplattform «frelonasiatique.ch». Bei der Koordination der Bekämpfung arbeitet er eng mit den kantonalen Fachstellen und dem Cercle Exotique, der Fachgruppe für invasive gebietsfremde Arten der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU), zusammen und ist eng in die Erarbeitung und Aktualisierung von strategischen und technischen Handlungsempfehlungen involviert. Der Bund unterstützt die Erforschung und Validierung neuer Bekämpfungsmethoden und subventioniert Ausbildungsmassnahmen der KVU und des Bienengesundheitsdienstes (bgd) zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse. Eine Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) erlaubt ausserdem seit letztem Jahr den Einsatz von Bioziden gegen die Asiatische Hornisse im Wald, sofern mildere Mittel nicht genügen. Zudem hat der Bundesrat vom 20. Juni bis am 13. Oktober 2025 eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) in die Vernehmlassung gegeben, welche bestehende Lücken bezüglich der Überwachung und Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten schliessen soll.