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Prämienkontrolle (OKP) 1.1: Kostentransparenz im Zusammenhang mit Verabreichungssystemen, Herstellungsorten und Beschaffungsmodalitäten bei kassenpflichtigen Arzneimitteln

26.3059 · Postulat · 2026-03-05

Departement des Innern

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht aufzuzeigen, wie sich die verschiedenen Arzneimittel-Verabreichungssysteme (z. B. Injektionsstifte, Sprays, Kanülen, Spritzen oder Kombinationsprodukte), Herstellungsorte und Beschaffungsmodalitäten auf die Arzneimittelpreise in der Schweiz auswirken.

Der Bericht soll insbesondere:

- den Anteil der Kosten der Verabreichungssysteme am Endpreis der Arzneimittel ermitteln,

- untersuchen, inwieweit sich die Einsparungen, die durch die Produktion im Ausland erzielt werden, auf die Preise von Arzneimitteln auswirken, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden,

- die Erfahrungen mit Sammeleinkäufen und Beschaffungsplattformen analysieren, insbesondere im Rahmen von Kooperationen von Schweizer Spitälern oder von europäischen Plattformen.

Begründung

Die Preise der von der OKP vergüteten Arzneimittel sind ein Faktor, der die Versicherten finanziell belastet. Die Schweiz verfügt über Mechanismen zur Preiskontrolle, insbesondere durch internationale Vergleiche und die Bewertung der therapeutischen Wirksamkeit. Dennoch bleibt die Detailstruktur der Kosten undurchsichtig.

Der Preis eines Arzneimittels hängt nicht nur vom Wirkstoff, sondern auch vom Verabreichungssystem ab. Verabreichungssysteme wie Injektionsstifte, Sprays, Fertigspritzen oder andere Kombinationsprodukte können einen erheblichen Teil der Endkosten ausmachen. Es ist wichtig, besser zu verstehen, wie dieser Anteil zustande kommt.

Heute werden Arzneimittel (Wirkstoffe, Verabreichungssysteme) grösstenteils in Drittländern produziert, wo die Herstellungskosten deutlich tiefer sind als in der Schweiz oder in Westeuropa. Es gilt daher zu prüfen, inwieweit sich die tieferen Produktionskosten auf die Schweizer Marktpreise auswirken.

Im Spitalbereich machen bestimmte Initiativen für Sammeleinkäufe oder für die Nutzung von Beschaffungsplattformen ‒ auch auf europäischer Ebene ‒ Sparpotenzial deutlich. Jedoch sind solche Bündelungen momentan nur begrenzt möglich und unzureichend dokumentiert. Es muss geklärt werden, wie die erzielten Einsparungen auf die Prämien übertragen werden können.

Angesichts der kontinuierlich steigenden Gesundheitsausgaben ist es unerlässlich, die eigentlichen Determinanten der Arzneimittelpreise zu klären und die Verbesserungsmöglichkeiten zu evaluieren.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Spezifische Kosten einzelner Verabreichungssysteme oder der Produktionsstandort haben heute keinen direkten Einfluss auf die Preisbildung in der Spezialitätenliste (SL). Verabreichungssysteme, die nicht Bestandteil des Fertigarzneimittels sind, werden separat über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet, falls sie in der Mittel- und Gegenstandsliste (MiGeL) aufgeführt sind. Der Bundesrat unterstützt mangels Transparenz eine Analyse zum Einfluss spezifischer Kosten von Verabreichungssystemen und anderer Faktoren auf die Arzneimittel- sowie Mittel- und Gegenstandspreise.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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