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26.3091 · Motion · 2026-03-11

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen und/oder verordnungsrechtlichen Grundlagen sowie den Vollzug so anzupassen, dass bei der Beantragung von Schweizer Pässen und Identitätskarten:

  1. die antragstellenden Personen klar, standardisiert und aktiv darüber informiert werden, dass sie ihr im Ausweisverfahren erfasstes Foto in digitaler Form beziehen können;

  2. das digitale Foto den antragstellenden Personen auf Wunsch (Opt-in) ohne Zusatzgesuch, kostenfrei und über einen sicheren digitalen Kanal bereitgestellt wird;

  3. ein einheitlicher technischer Standard (Format/Qualität) festgelegt wird, damit die Herausgabe datenschutzkonform und medienbruchfrei erfolgt;

  4. die Frage der Gültigkeitsdauer geklärt wird.

Der Bundesrat berichtet innert 12 Monaten über die Umsetzung, Kosten/Nutzen und die nötigen Anpassungen.

Begründung

Wer im Ausweisverfahren ein Foto erfassen lässt, soll dieses Foto einfach und sicher auch digital erhalten können. Das ist bürgernah, reduziert Medienbrüche und stärkt die Datenhoheit. Die Konkurrenzargumentation der bundesrätlichen Antwort zur Interpellation 25.4439 überzeugt nicht: Es geht nicht um staatliche Foto-Produktion, sondern um die Herausgabe bereits erhobener Daten an die betroffene Person. Ein im Ausweisprozess geprüftes, normgerechtes Foto erhöht zudem die Qualität – oft ist ein technisch perfektes Passfoto sinnvoller als ein beliebiges Selfie. Zudem gehört zu zeitgemässem Service Public, Bürgerinnen und Bürger aktiv über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Passstellen und Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben heute die Möglichkeit, das Passfoto digital (via E-Mail) mittels Nachfrage beim Bundesamt für Polizei (fedpol) kostenfrei anzufordern, da für alle Daten des Informationssystems für Ausweisschriften (ISA) ein Auskunftsrecht besteht. Zur Identifikation der Person muss dem Gesuch eine Ausweiskopie beigelegt werden. Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation 25.4439 Blunschy Transparente Information und zeitgemässe Nutzung von digitalen Passfotos dargelegt, sollen Fotos von Ausweisen, wie zum Beispiel beim in der Interpellation genannten Führerausweis, aktuell sein. Falls kurz nach der Ausstellung eines Ausweisdokumentes nach Ausweisgesetz ein anderes amtliches Dokument beantragt wird, könnte das Foto allenfalls verwendet werden, sofern die für die Ausstellung zuständige Stelle es zulässt. Sonst muss aber ein neues, aktuelles Foto für einen weiteren amtlichen Ausweis verwendet werden. In der Regel werden Selfies oder ähnliche Fotos für Ausweise, wie z. B. den Führerausweis, nicht akzeptiert. In der Schweiz werden für den Schweizer Pass und die Identitätskarte pro Jahr weit über eine Million Fotos durch die ausstellenden Behörden (kantonale Passbüros, Schweizer Auslandvertretungen) erstellt. Sollte zukünftig einer Vielzahl von neuen Ausweisinhaberinnen und -inhabern das Foto zugestellt werden, müsste dies möglichst automatisiert erfolgen, da eine manuelle Abwicklung aufgrund beschränkter personeller und finanzieller Ressourcen nicht leistbar wäre und entsprechende Systemanpassungen erforderlich wären. Das heutige ISA muss erneuert werden. Geplant ist, das neue System in 4-5 Jahren in Betrieb zu nehmen. Im Hinblick darauf soll eine entsprechende Anpassung des heutigen Informationssystems für die Ausweisschriften geprüft und gegebenenfalls angegangen werden. Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang evaluieren, ob und in welcher Form das Anliegen in die geplanten Weiterentwicklungen integriert werden kann. Allerdings besteht die Gefahr, dass der Staat damit, wie bereits in der Stellungnahme zur Interpellation 25.4439 festgehalten, als Anbieter von Passfotos auftreten und somit in Konkurrenz zur privaten Fotografen- und Fotoautomatenbranche treten könnte. Auch wenn bei den amtlichen Ausweisfotos ein vollständig automatisierter Prozess implementiert werden würde, müssten die ausstellenden Behörden bei Problemen Support leisten (telefonisch oder per E-Mail). Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn die elektronische Zustellung nicht funktioniert oder die Person nachträglich noch eine Bestellung des Fotos wünscht. Es wäre jedenfalls mit beträchtlichem zusätzlichem Beratungsaufwand der ausstellenden Behörden zu rechnen, was dem hocheffizienten Erfassungsprozess, der vor Ort oft weniger als 10 Minuten dauert und allgemein geschätzt wird, abträglich wäre.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.