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26.310 · Standesinitiative · 2026-07-01

Parlament

Eingereicht

Wortlaut

Der Kanton Nidwalden unterbreitet der Bundesversammlung gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung eine Standesinitiative mit folgendem Wortlaut:

Die Bundesversammlung wird aufgefordert, ein Rahmenabkommen mit der Europäischen Union (EU) dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum sui generis zu unterstellen. Ein derart weitreichendes institutionelles Abkommen bedarf der demokratischen Zustimmung von Volk und Ständen.

Begründung

Die verfassungsrechtliche Doktrin kennt das Institut eines sogenannten obligatorischen Referendums sui generis, das zur Anwendung gelangen kann, wenn ein völkerrechtlicher Vertrag funktional einer Verfassungsänderung gleichkommt. Dieses Instrument ist jedoch weder ausdrücklich in der Bundesverfassung verankert noch durch den Gesetzgeber kodifiziert (vgl. AB 2021 N 810-813).

In seiner Analyse vom 27. Mai 2024 (veröffentlicht durch das Bundesamt für Justiz, BJ) hält der Bund ausdrücklich fest, dass das im Raum stehende Verhandlungsergebnis zu einem Rahmenabkommen aller Voraussicht nach nicht die Voraussetzungen für ein solches Referendum sui generis erfüllt. Im erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens führt der Bundesrat aus, dass er diese Einschätzung teilt. Nach seiner Auffassung erfüllen die vorgesehenen völkerrechtlichen Verträge zur Stabilisierung der bilateralen Beziehungen nicht die Voraussetzungen, unter denen nach der Praxis zur früheren Bundesverfassung ein völkerrechtlicher Vertrag, der nicht dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum unterstand, ausnahmsweise einem solchen (sui generis) unterstellt werden konnte.

Der Kanton Nidwalden teilt diese Einschätzung des Bundesrates nicht. Er ist der Auffassung, dass die entsprechenden Bundesbeschlüsse dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum beziehungsweise einem obligatorischen Staatsvertragsreferendum sui generis zu unterstellen sind. Das vorgesehene Vertragswerk sieht vor, dass bei Anwendungsschwierigkeiten der Europäische Gerichtshof die Auslegung einschlägiger Bestimmungen übernimmt, sofern Unionsrecht zur Anwendung gelangt oder unionsrechtliche Begriffe betroffen sind. Dessen Auslegung ist für das Schiedsgericht verbindlich. Im Ergebnis nähert sich dieses Verfahren dem im Unionsrecht vorgesehenen Vertragsverletzungsverfahren an; die Überwachung der Vertragstreue wird damit faktisch an Institutionen der EU übertragen.

Weiter ist eine sogenannte dynamische Rechtsübernahme neuen Unionsrechts durch die Schweiz vorgesehen, allerdings beschränkt auf die vertraglich definierten Bereiche. Zwar kann die Schweiz die Übernahme dieses Rechts nach Massgabe ihrer innerstaatlichen Verfahren ablehnen; faktisch steht sie jedoch unter dem Druck möglicher Ausgleichsmassnahmen, was die freie Willensbildung im Parlament und gegebenenfalls auch im Volk beeinträchtigen kann.

Der Kanton Nidwalden bezweckt mit dieser Standesinitiative, dass der Abschluss der vorlie-genden EU-Verträge, auch etwa als «Bilaterale III» bezeichnet, beziehungsweise eines «Rah-menabkommens 2.0» dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum sui generis unterstellt wird. Dadurch wird sichergestellt, dass über ein Abkommen von erheblicher institutioneller Tragweite in einem erhöht legitimierten Verfahren entschieden wird und sich die politische Auseinandersetzung auf die materiellen Inhalte konzentrieren kann.

Unterstellung eines Rahmenabkommens mit der Europäischen Union (EU) unter das obligatorische Staatsvertragsreferendum sui generis | Lexipedia | Lexipedia