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Verloren gegangene Anträge um Rückerstattung der Mineralölsteuer. Könnte das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit ein wenig gesunden Menschenverstand an den Tag legen?

26.3109 · Interpellation · 2026-03-12

Finanzdepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Mehreren Quellen zufolge sollen Anträge um Rückerstattung der Mineralölsteuer für in den Jahren 2023–2025 in der Landwirtschaft eingesetzten Treibstoff abhanden gekommen sein.

Mehrere Landwirtinnen und Landwirte geben an, die für die Beantragung der Rückerstattung nötigen Formulare nicht erhalten zu haben. Das Bundesamt für Zoll seinerseits gibt an, gewisse Rückerstattungsanträge nie erhalten zu haben.

Zwischen den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten und dem Bundesamt für Zoll kam es zu einem Austausch. Die Landwirtinnen und Landwirten konnten zwar belegen, dass das Bundesamt für Zoll für eine Reihe von Fehlern und den Verlust von Dokumenten verantwortlich war (Umstellung auf ein neues System, Angabe falscher Daten, unvollständige Adressen von Landwirtschaftsbetrieben). Ihre Bemühungen blieben jedoch selbst mit Rechtsbeistand erfolglos.

Das Bundesamt für Zoll entscheidet über die Gewährung oder Nichtgewährung der Rückerstattungen und ist damit in einer Machtposition. Seine Haltung ist mitunter unnachgiebig; das führt dazu, dass Landwirtinnen und Landwirte, die den Antrag gemäss eigenen Angaben fristgerecht eingereicht haben, die Mineralölsteuer nicht rückerstattet bekommen. In gewissen Fällen geht es um mehrere Tausend Franken.

Der Bundesrat wird gebeten, die Situation zu überprüfen und Angaben zu machen:

  1. zur Anzahl der Rückerstattungsdossiers für die Jahre 2023, 2024 und 2025, die verloren gegangen sein sollen

  2. zur Anzahl der Landwirtschaftsbetriebe, die für die Jahre 2023, 2024 und 2025 keine Rückerstattung erhalten haben sollen;

  3. zum Gesamtbetrag der Rückerstattungen, die den Landwirtinnen und Landwirten für die Jahre 2023, 2024 und 2025 nicht ausbezahlt wurden;

  4. zur Möglichkeit, die betroffenen Dossiers einer erneuten Überprüfung zu unterziehen;

  5. zu den Massnahmen, die vorgesehen sind, um solche Situationen künftig zu verhindern?

Stellungnahme des Bundesrates

Das BAZG hat von 2023 bis 2025 jährlich durchschnittlich 381 Nachzahlungen getätigt. Diese Nachzahlungen betrafen Gesuche, die zwar innerhalb der gesetzlichen Verwirkungsfrist, jedoch nach Ablauf der ordentlichen Einreichungsfrist eingereicht wurden. Der Grund, weshalb die entsprechenden Gesuche nicht im Rahmen der ordentlichen Auszahlung vorlagen, lässt sich nicht abschliessend feststellen. Als mögliche Gründe kommen eine verspätete oder vergessene Einreichung, ein unterbliebener Postversand sowie ein Verlust des Gesuchs bei der Post oder Versäumnisse im Verarbeitungsprozess des BAZG in Betracht.In den Jahren 2023 bis 2025 erliess das BAZG jährlich durchschnittlich 35 Nichteintretensverfügungen. Diese Nichteintretensverfügungen betrafen ausschliesslich Gesuche, die nach Ablauf der gesetzlichen Verwirkungsfrist eingereicht wurden.Die durchschnittliche Rückerstattung pro Landwirtschaftsbetrieb betrug in den Jahren 2023 bis 2025 rund 1 700 Franken pro Jahr. Gestützt auf die durchschnittliche Anzahl von Nichteintretensverfügungen (35) und den durchschnittlichen Rückerstattungsbetrag (Fr. 1 700) wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich Rückerstattungen von rund 60 000 Franken nicht ausbezahlt.Gestützt auf Artikel 48 der Mineralölsteuerverordnung (SR 641.611), muss ein Rückerstattungsgesuch spätestens 6 Monate nach Abschluss eines Geschäftsjahres eingereicht werden. Für die Landwirtschaft ist dabei das Kalenderjahr massgebend. Für verspätet eingereichte Gesuche kann keine Rückerstattung gewährt werden. Dies gilt für alle Arten der Rückerstattung der Mineralölsteuer, d. h. neben der Landwirtschaft beispielsweise auch für Pistenfahrzeuge oder die Berufsfischerei. Das BAZG muss aus Gründen der Rechtsgleichheit alle Gesuchstellenden gleich behandeln. Daher sind nachträgliche Rückerstattungen ausgeschlossen.Das BAZG ist sich der Problematik bewusst. Durch die Digitalisierung des Rückerstattungsprozesses über die Verbrauchssteuerplattform «Taxas» wird künftig sichergestellt, dass ein fristgerecht eingereichtes Rückerstattungsgesuch nachvollziehbar erfasst und verarbeitet wird und nicht mehr abhandenkommen kann. Die Gesuchstellenden erhalten volle Transparenz über den Bearbeitungsstand ihres Gesuches. Zudem wird die Verarbeitungsdauer und damit die Zeitspanne von der Einreichung eines Gesuchs bis zur Auszahlung des Rückerstattungsbetrags deutlich verkürzt. Mit Taxas wird die Verarbeitung in der Regel innerhalb weniger Tage bis Wochen erfolgen, anstatt wie bisher innert rund eines Jahres.

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