26.311 · Standesinitiative · 2026-07-01
Parlament
Eingereicht
Wortlaut
Gestützt auf den Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:
Der Grosse Rat des Kantons Aargau ersucht die Bundesversammlung, den Ausbau der A1 und insbesondere den Autobahnausbau auf sechs Streifen zwischen Aarau Ost und Birrfeld umzusetzen und definitiv in den Ausbauschritt 2027 aufzunehmen.
Begründung
Die A1 zwischen der Verzweigung Wiggertal und der Verzweigung Birrfeld ist ein zentraler Abschnitt des Schweizer Nationalstrassennetzes und gehört zu den am stärksten belasteten Strecken. Täglich verkehren auf dieser Strecke rund 88 000 Fahrzeuge mit einem Lastwagenanteil von über 6 Prozent. Der Ausbau der A1 auf der Strecke Aarau Ost bis Birrfeld auf sechs Fahrstreifen ist nicht nur für den Kanton Aargau wichtig, sondern wirkt sich auch positiv auf andere Kantone aus.
Ohne diese Massnahme ist bis 2040 täglich mit mehreren Stunden Stau auf der Autobahn zu rechnen. Ein Ausbau auf sechs Streifen erhöht die Kapazität der A1 massvoll. Damit wird die für die Standortattraktivität zentrale gute Erreichbarkeit des Kantons Aargau und des Wirtschaftsraums Mittelland aufrechterhalten und Ausweichverkehr auf die Kantons- und Gemeindestrassen vermieden. Bevölkerung und Wirtschaft sind auf eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Sicherheit und wirtschaftliche Entwicklung sind davon abhängig.
In der Vernehmlassung von 2013 zu der Programmbotschaft des zweiten Programms Engpassbeseitigung beliess der Bundesrat den Abschnitt Arau Ost-Birrfeld trotz Engpassstufe Ill im dritten Modul der Engpassbeseitigung im Realisierungshorizont von 2040. Dies führte zur Standesinitiative von 2014 mit dem Erfolg, dass der 6-Streifenausbau der A1 in den Realisierungshorizont 2030 verschoben wurde. Mit der Einstufung in den Realisierungshorizont 2030 wurden die Planungsarbeiten gestartet. Das generelle Projekt des 6-Steifenausbaus liegt vor und kann durch den Bundesrat genehmigt werden. Das Projekt ist weit fortgeschritten und geniesst eine hohe Zustimmung. Der 6-Streifenausbau war nicht Bestandteil der Volksabstimmung vom 24. November 2024, sondern für einen nächsten Schritt vorgesehen.
Infolge der Abstimmung vom 24. November 2024 und aufgrund der hohen Mehrkosten für den Bahninfrastrukturausbau wurde in einem Gutachten (Verkehr 45, Auftrag an Prof. Weidmann, ETH Zürich) eine Analyse und Priorisierung der Projekte für den Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen vorgenommen.
Das Gutachten Verkehr 45 legte bei den Strassenprojekten den Fokus auf Projekte mit mehreren Kernnutzen (Kapazität, Siedlungsentlastung, Erschliessung neuer Räume usw.) gegenüber vor allem kapazitätsorientierten Ausbauten. Projekte mit hohem Anteil an Werterhalt, aber geringem verkehrlichem Nutzen wurden tief priorisiert. Dies führte unter anderem dazu, dass keines der Strassenprojekte im Kanton Aargau als prioritär eingestuft und der 6-Streifenausbau auf eine Realisierung nach 2045 verschoben wurde. Diese Beurteilung ist nicht nachvollziehbar.
Im Januar 2026 hat der Bundesrat mit den inhaltlichen Eckwerten für die Vernehmlassungsvorlage im Sommer 2026 zu Verkehr 45 die Priorisierung des 6-Streifenausbaus in Aussicht gestellt. Der 6-
Streifenausbau Aarau Ost-Birrfeld wurde dem ersten Ausbauschritt 2027 zugeteilt.
Der Kanton Aargau begrüsst und bekräftigt die Einordnung des 6-Streifenausbaus Aarau Ost-Birrfeld und fordert deren definitive Aufnahme in den ersten Ausbauschritt 2027. Der fortgeschrittene Planungsstand, die hohe Zustimmung sowie der ausgewiesene Nutzen für Gesellschaft und Wirtschaft zeigen eine hohe Priorität und rasche Realisierung an.