Steigende Ölpreise und die Gefahr überhöhter Gewinne bei Treibstoffen. Konsumentinnen und Konsumenten vor Missbrauch schützen und Transparenz gewährleisten!
26.3113 · Interpellation · 2026-03-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Bestätigt der Bundesrat die Befürchtung, dass ein Teil des erheblichen Anstiegs der Benzinpreise die Gewinnmargen der Mineralölkonzerne erhöht?
Kann er bestätigen, dass sich anhand der Zeitreihen eine Asymmetrie zwischen abrupten Preisanstiegen unmittelbar nach Marktbewegungen und langsamen, schrittweisen Preisrückgängen selbst bei sinkenden Grosshandelspreisen feststellen lässt?
Wie gedenkt der Bundesrat die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz davor zu bewahren, für übermässige Gewinne der Zwischenhändler bezahlen zu müssen?
Plant er verstärkte Kontrollen nach dem Preisüberwachungsgesetz? Nach dem Kartellgesetz?
Wie kann der Bundesrat die Transparenz bei der Bildung und Entwicklung der Detailhandelspreise für Treibstoffe verbessern?
Begründung
Der Konflikt im Nahen Osten führt zu einem deutlichen Anstieg der Ölpreise und damit auch der Treibstoffpreise im Schweizer Einzelhandel. Diese Erhöhungen bedrohen die Kaufkraft der Schweizer Haushalte, die bereits durch die Inflation und die stagnierenden Löhne unter Druck geraten ist.
Die Geschwindigkeit, mit der sich Preisanstiege auf den internationalen Märkten für Rohöl und raffinierte Treibstoffe auf die Konsumentinnen und Konsumente auswirken, wirft Fragen auf. Zudem haben mehrere Studien gezeigt, dass Preise zwar rasch steigen, aber nur langsam sinken. Die Wirtschaftsliteratur spricht vom „Rockets-and-Feathers-Effekt“: Die Preise steigen wie eine Rakete in die Höhe, fallen aber nur ganz allmählich wie Vogelfedern …
Die derzeitige Phase steigender Preise birgt daher die Gefahr, dass die Treibstoffhändler die instabile Lage ausnutzen, um ihre Gewinne massiv zu steigern. Mehrere europäische Länder teilen diese Befürchtung: In Deutschland haben die Fraktionen der Regierungskoalition beschlossen, eine Task-Force einzusetzen, um übermässige Preiserhöhungen und damit ungerechtfertigte Gewinne zu verhindern; in Frankreich hat die Regierung, um missbräuchliche Preiserhöhungen zu verhindern, Kontrollen der Tankstellenpreise angekündigt. In der Schweiz mit ihrem Markt, der Züge eines Oligopols aufweist - fast 90 Prozent der Autobahntankstellen befinden sich im Besitz von nur vier Betreibern -, besteht diese Gefahr ebenfalls.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der aktuelle Anstieg der Erdölpreise ist primär auf externe Faktoren zurückzuführen. Da Erdölprodukte global gehandelt werden, folgen ihre Preise weitgehend den internationalen Entwicklungen. Veränderungen der Margen entlang der Wertschöpfungskette kann der Bundesrat nicht ausschliessen. Bei funktionierendem Wettbewerb sind diese aber Teil normaler Marktprozesse.2. International zeigen diverse Studien, dass Benzinpreise bei steigenden Erdölpreisen schneller steigen als sie bei sinkenden Preisen zurückgehen («Rockets and Feathers»). Auf Basis der Schweizer Daten kann ein ähnliches Muster nicht ausgeschlossen werden. Der Preisüberwacher fand für das 1. Halbjahr 2022 gewisse Hinweise für ein solches Verhalten. Die derzeit steigenden Preise bedeuten aber nicht automatisch steigende Margen.3./4. Das wirksamste Mittel gegen überhöhte Margen ist funktionierender Wettbewerb. Der Bundesrat setzt sich kontinuierlich für entsprechende Rahmenbedingungen ein. Die Wettbewerbskommission (WEKO) und der Preisüberwacher beobachten die Treibstoffmärkte zudem laufend. Gemäss WEKO‑Jahresbericht 2023 sowie einer Marktbeobachtung des Sekretariats der WEKO von 2025 bestehen keine Hinweise auf kartellrechtswidrige Praktiken im Benzinmarkt. Sollten jedoch konkrete Hinweise auf unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen bestehen bzw. Preise nicht das Ergebnis wirksamen Wettbewerbs sein, können die zuständigen Behörden jederzeit aktiv werden. Das Kartellgesetz (SR 251) und das Preisüberwachungsgesetz (SR 942.20) stellen hierfür wirksame Instrumente bereit.5. Die Treibstoffpreise sind an den Tankstellen auf Preistafeln ausgewiesen. Ergänzend gibt es digitale Vergleichsangebote privater Anbieter wie den TCS‑Benzinpreis‑Radar, auch wenn diese nicht vollständig auf Echtzeitdaten beruhen. Zudem hat das Parlament 2023 mehrere Vorstösse zur Einführung eines staatlichen Online‑Preisrechners abgelehnt. Der Bundesrat sieht daher keinen Handlungsbedarf.