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26.312 · Standesinitiative · 2026-07-01

Parlament

Eingereicht

Wortlaut

Gestützt auf den Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:

Der Grosse Rat des Kantons Aargau ersucht die Bundesversammlung, die Planungen für die Weiterentwicklung einer leistungsstarken Bahninfrastruktur auf der nationalen Ost-West-Achse mit höchster Priorität voranzutreiben und die erforderlichen lnfrastrukturmassnahmen im Raum Olten-Aarau-Zürich mit der Botschaft 2031 zu sichern. Ebenfalls müssen die finanziellen Mittel für infrastrukturelle Entlastungsmassnahmen im Raum Olten-Aarau-Zürich zur unmittelbaren Bewältigung des bis zum nächsten Ausbauschritt prognostizierten Verkehrs und die Planungen für die nationale Ost-West-Achse in der Botschaft 2027 enthalten sein.

Begründung

Es besteht eine klare Zielsetzung, die Mobilität und Raumentwicklung aufeinander abzustimmen, um das Bevölkerungswachstum, die wirtschaftliche Dynamik und die gesellschaftlichen Veränderungen darauf zu antizipieren, sodass dort, wo dies stattfindet, eine leistungsstarke Infrastruktur und ein adäquates Mobilitätsangebot vorhanden sind. Dies ist gemäss heutigem Stand und aufgrund der vorliegenden kurz.- und langfristigen Planungen auf der nationalen Ost-West-Achse nicht mehr gesichert.

Der Heitersbergtunnel auf der nationalen Ost-West-Achse ist der grösste Engpass der Schweiz. Der zweispurige Heitersbergtunnel ist eine der meistbefahrenen Strecken und der am zweitstärksten frequentierte Querschnitt des schweizerischen Bahnnetzes (nach Effretikon). Im Jahr 2025 passierten rund 190 000 Personen- und Güterzüge den Abschnitt und durchschnittlich reisten 100 700 Personen pro Tag durch den Heitersberg.

Der gesamte Personen- und Güterverkehr via Bern, dem Jurasüdfuss und dem Raum Olten-Aarau Richtung Zürich, die Zu- und Wegfahrten zum grössten Rangierbahnhof der Schweiz, der schnelle Verkehr zwischen Basel und Zürich sowie die S-Bahnen aus dem Mittelland nach Zürich müssen sich die vorhandenen Trassen teilen.

Zudem ist der Heitersbergtunnel ein Stabilitätsrisiko bei Störungen und Baustellen, das zu beheben ist, um den Engpass im schweizerischen Schienennetz zu entschärfen und die Redundanz im System zu erhöhen.

Zwischen Olten und Rupperswil besteht ein Vierspursystem. Als Weiterführung waren der Chestenberg- und der Honerttunnel vorgesehen. 2016 kam der Bund zum Schluss, dass dieser Ausbau aus Gründen des Landschafts- und Umweltschutzes nur mit der Realisierung einer durchgehenden Tunnelverbindung von Aarau nach Zürich (Direktverbindung) möglich ist. Im Rahmen des Planungsprozesses zum Ausbauschritt 2035 wurde die Direktverbindung trotz der sehr guten Bewertung (Überlastabbau und volkswirtschaftlicher Nutzen) aufgrund des Kostenrahmens nicht beschlossen.

Das Gutachten zu Verkehr 45 von Prof. Weidmann bestätigt, dass die Direktverbindung Aarau-Zürich den zentralen Kapazitätsengpass im östlichen Bahnnetz adressiert und auch inhaltlich die Priorität des Ausbaus unbestritten ist. Gleichzeitig wird aber das Fehlen einer Perspektive für die nationale Ost-West-Achse bemängelt.

Der aktuellen Bahnplanung fehlt ein zukunftsweisendes Zielbild, welches erlauben würde, nach fachlichen Kriterien die Ausbauten nachfrageabhängig und aufwärtskompatibel zu priorisieren. Dies würde es ermöglichen, ein neues fahrbares Angebotskonzept zu erstellen und die dafür erforderlichen und aufwärtskompatiblen lnfrastrukturausbauten, unter Berücksichtigung der tatsächlichen stattfindenden Nachfrage, zeitnah umzusetzen.

Dazu sind die Planungen für die Weiterentwicklung der nationalen Ost-West-Achse, insbesondere im Raum Olten-Aarau-Zürich, mit höchster Priorität voranzutreiben, damit die erforderlichen lnfrastrukturmassnahmen mit der Botschaft 2031 beschlossen und umgesetzt werden können.

Zudem bestätigt das Gutachten den dringenden kurzfristigen Handlungsbedarf zwischen Olten, Aarau und Zürich. Mit der Botschaft 2027 sind die dringlich erforderlichen finanziellen Mittel für infrastrukturelle Entlastungsmassnahmen im Raum Olten-Aarau-Zürich zur unmittelbaren Bewältigung des Verkehrs einzubinden, damit auch die Kapazitäten und Erreichbarkeit des öV-Angebots im Kanton Aargau weiterhin sichergestellt werden können. Zusätzlich müssen die finanziellen Mittel für die Planungen der nationalen Ost-West-Achse in der Botschaft 2027 enthalten sein.