26.3122 · Interpellation · 2026-03-16
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
In seiner Botschaft vom 13. September 2024 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Gewaltfreie Erziehung) wies der Bundesrat darauf hin, dass die gesetzliche Verankerung dieses Grundsatzes mit einem nationalen Sensibilisierungsprogramm begleitet werden müsse. Die Kosten für eine solche landesweite Kampagne wurden auf 2 bis 2,5 Millionen Franken pro Jahr während einer Dauer von mindestens fünf Jahren geschätzt.
In der parlamentarischen Debatte wurde noch einmal betont, dass diese Sensibilisierungsmassnahmen Teil der Prävention und der gesellschaftlichen Signalwirkung seien, welche die Reform bezwecke.
In seiner Medienmitteilung vom 25. Februar 2026, mit der er die Inkraftsetzung der Gesetzesänderung per 1. Juli 2026 bekanntgab, erklärte der Bundesrat nun, dass er angesichts der Finanzlage vorerst auf nationale Sensibilisierungsmassnahmen verzichte, und verwies auf die geplanten Massnahmen der Kantone.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
Hat er die von den Schweizer Kinderspitälern veröffentlichten Daten zu den Fällen von Kindsmisshandlung zur Kenntnis genommen und zu welcher Einschätzung gelangt er in Anbetracht des Ausmasses der Gewalt an Kindern in der Schweiz?
Wie gedenkt er die Verpflichtungen der Schweiz aus Artikel 19 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes zu erfüllen, wonach die Staaten verpflichtet sind, alle geeigneten Massnahmen zu ergreifen, um Kinder vor jeder Form von Gewalt zu schützen?
Ist die Prävention von Gewalt an Kindern nach Erachten des Bundesrats keine Priorität der Kinderschutzpolitik des Bundes?
In seiner Botschaft vom 13. September 2024 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Gewaltfreie Erziehung) wies der Bundesrat darauf hin, dass es zur Gewährleistung der präventiven Wirkung der Reform eine nationale Sensibilisierungskampagne brauche. Wie begründet er dann den am 25. Februar 2026 kommunizierten Beschluss, aus finanziellen Gründen auf Sensibilisierungsmassnahmen zu verzichten?
Kann der Bundesrat darlegen, in welchem Umfang und in welcher Form der Bund mittelfristig zur landesweiten Sensibilisierung beitragen will, mit der das Inkrafttreten des neuen Artikels 302 des Zivilgesetzbuchs begleitet werden soll?
Stellungnahme des Bundesrates
1./3. Der Bundesrat hat sich in verschiedenen Grundlagenberichten mit dem Thema der Gewalt an Kindern auseinandergesetzt (Berichte abrufbar unter www.bsv.admin.ch > Generationen & Gesellschaft > Kinder und Jugendliche > Kinderschutz). Er ist sich ihres Ausmasses bewusst und erachtet die Prävention von Gewalt an Kindern als wichtige staatliche und zivilgesellschaftliche Aufgabe. 2./4./5. Die Umsetzung der Kinderrechtskonvention durch die Schweiz erfolgt im Rahmen der föderalen Kompetenzordnung. Der Bund kann zwar gestützt auf seine Gesetzgebungskompetenz nach Art. 122 Abs. 1 BV den Kantonen im Bereich des Zivilrechts Vorgaben zum Schutz von Kindern machen, es liegt jedoch in der Zuständigkeit der kantonalen Behörden entsprechende Massnahmen anzuordnen. Über die Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte (SR 311.039.1) unterstützt er nicht gewinnorientierte Organisationen, die Sensibilisierungsmassnahmen zur gewaltfreien Erziehung durchführen, wie beispielsweise den Verein NCBI Schweiz, welcher Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte und Fachpersonen zum Thema sensibilisiert. Auch andere über die Kinderschutzverordnung unterstützte Organisationen werden bei der Umsetzung ihrer Präventionsmassnahmen, wo angezeigt, auf die explizite gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung hinweisen. Zudem konnten Familienorganisationen, die Tätigkeiten zugunsten von Familien wahrnehmen, gestützt auf die Artikel 21f–i des Familienzulagengesetzes (FamZG; SR 836.2) bis Ende März 2026 Gesuche um Finanzhilfen für entsprechende Vorhaben einreichen. Ergänzend dazu setzt der Bund im Bereich des Jugendmedienschutzes über die Plattform Jugend und Medien Sensibilisierungsmassnahmen um und trägt mit seinen Aktivitäten im Bereich der familienzentrierten Vernetzung zur frühzeitigen Erkennung von Belastungssituationen in Familien bei. Zudem wird das Thema der Mitbetroffenheit von Kindern bei elterlicher Paargewalt bereits ab der Juni-Etape in die bestehende Präventionskampagne gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt miteinbezogen. Da dieses Thema nachweislich stark mit Gewalt korreliert, die direkt gegen Kinder gerichtet ist, wird über diesen Ansatz eine wichtige Sensibilisierung für gewaltfreie Erziehung erreicht. Sollte der Aspekt der Mitbetroffenheit auf der Website www.ohne-gewalt.ch künftig vertieft behandelt werden, wird auf diesen wesentlichen Zusammenhang explizit aufmerksam gemacht. Der Bund wird sich im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Mittel an der Umsetzung von Sensibilisierungsmassnahmen beteiligen. Angesichts der aktuellen Finanzlage verzichtet er vorerst auf begleitende Sensibilisierungsmassnahmen auf nationaler Ebene. Die vorgesehenen Begleitmassnahmen der Kantone dürften dies aber zumindest teilweise kompensieren.