26.3125 · Interpellation · 2026-03-16
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
In einem Ökologie-Leitfaden des Nationalen Kulturdialogs lautet eine Empfehlung: «Anbieten von Leitungswasser anstelle von Mineralwasser in Flaschen oder Plastikflaschen».
Eine Studie im Auftrag des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches SVGW belegt, dass der Verzicht auf Mineralwasser nur einen kleinen Beitrag zum Umweltschutz leisten kann. Die Umweltrelevanz des Trinkwasser- bzw. Mineralwasserverbrauchs im Vergleich zum Gesamtkonsum ist insgesamt sehr gering. Und weiter: «Im Vergleich zu den Gesamtbelastungen durch den privaten Konsum liegt der Anteil des Themas ‹Wasser› nur bei 2.4%.»
Die erwähnte Empfehlung hat somit eine kaum messbare Umweltauswirkung. Hinzu kommt, dass sich natürliches Mineralwasser absolut nicht mit Leitungswasser vergleichen lässt. Natürliches Mineralwasser ist von Natur aus einwandfrei trinkbar. Es fliesst teilweise jahrzehntelang durch Felsen und Gestein. Auf seiner Reise wird das Wasser gefiltert und gereinigt. Zudem nimmt es Mineralien und Spurenelemente auf. Damit seine ursprünglichen Eigenschaften erhalten bleiben, wird es am Ort der Quelle unbehandelt abgefüllt. Das garantiert höchste Qualität und Sicherheit.
Leitungswasser hingegen kann aus Seen und Flüssen gewonnen werden und muss je nach Herkunft aufbereitet werden. Zu den Konsumentinnen und Konsumenten gelangt es via Armaturen und Karaffen, welche die Qualität beeinflussen können.
Zur Bewältigung von Mangellagen empfiehlt der Bund einen Notvorrat von 9 Litern Wasser pro Person. Damit zeigt der Bund, dass Mineralwasser unverzichtbar ist.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
Inwiefern berücksichtigt der Bundesrat, dass die Umweltauswirkung von Mineralwasser im Verhältnis zum Gesamtkonsum vernachlässigbar ist?
Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Konsumempfehlungen verhältnismässig sind?
Weshalb vergleicht der Bund natürliches Mineralwasser pauschal mit Leitungswasser, obwohl es rechtlich, qualitativ und in Sachen Behandlung anderen Anforderungen unterliegt?
Wie erklärt der Bundesrat den Widerspruch zwischen der Empfehlung, auf Mineralwasser zu verzichten, und der Empfehlung eines Notvorrats an abgefülltem Wasser zur Bewältigung von Mangellagen?
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Bundesrat in der Botschaft vom 1. März 2024 zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft 2025-2028; BBl 2024 753) festhält, sind die kulturelle Produktion und der Konsum kultureller Angebote klimarelevant. Gemäss Kulturbotschaft 2025–2028 soll die Kulturpolitik des Bundes möglichst klimaverträglich ausgestalten werden. Der Nationale Kulturdialog (NKD) befasste sich ebenfalls mit der Frage der Klimaverträglichkeit des Kulturbetriebs und erarbeitete dazu im November 2024 je einen Leitfaden für Kulturprojekte sowie für Kulturinstitutionen. Die beiden Leitfäden wurden von den Gemeinden, Städten, Kantonen und dem Bund gemeinsam verabschiedet. Der «Leitfaden zur Reduktion der CO2-Emissionen von Kulturinstitutionen» enthält insgesamt 149 Empfehlungen. Eine dieser zahlreichen Empfehlungen betrifft das Angebot von Leitungswasser. Die Empfehlung basiert auf wissenschaftlichen Studien, welche festhalten, dass die Umweltbelastung von Trinkwasser aus dem Wasserhahn im Vergleich zu Mineralwasser deutlich niedriger ist. Die Ernährung ist jedoch gemäss Umweltbericht des Bundesrates aus dem Jahr 2022 zusammen mit dem Wohnen insgesamt der wichtigste Treiber der Umweltbelastung durch privaten Konsum (Umweltbericht 2022, S. 14). Der Leitfaden des NKD erlaubt es Kulturakteurinnen und Kulturakteuren bewusste Entscheide in Bezug auf die Klimafolgen ihres Verhaltens zu treffen. Es besteht dabei keine Verpflichtung, den Leitfaden anzuwenden. Die Empfehlungen an die Bevölkerung in Bezug auf einen Notvorrat und an die Veranstaltenden von Kulturevents sind kontextspezifisch und stehen nicht in Widerspruch zueinander.