26.3156 · Interpellation · 2026-03-18
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Nach dem 11. September 2001 haben die USA die Einwanderungsbehörde ICE gegründet. Diese Behörde verfolgt nun in mehreren amerikanischen Städten Menschen aus rassistischen Gründen. Sie agiert mit Unterstützung paramilitärischer Gruppen und verletzt Menschenrechte: Sie schüchtert ein, prügelt, verhaftet und inhaftiert willkürlich Menschen, durchsucht Häuser, schiebt kurzerhand Menschen aufgrund der Hautfarbe ab und versucht sogar, unbegleitete Kinder nach Südamerika auszuschaffen.
Und ICE tötet. Renee Good und Alex Pretti sind ums Leben gekommen.
Bewohnerinnen und Bewohner mehrerer Städte, darunter Minneapolis, lehnen die Gewalt dieser rücksichtslosen Polizei ab. Sie bilden Gruppen, die die von Willkür betroffenen Gemeinschaften bewachen und schützen. In Minneapolis unterstützen gewählte Vertreterinnen und Vertreter, allen voran Bürgermeister Jacob Frey und Gouverneur Tim Walz, diese Bürgerinitiative. Gewerkschaftsaktivisten und -aktivistinnen setzen sich für den Schutz bedrohter Kinder ein. Kirchen engagieren sich im Namen des Grundsatzes „Du sollst deinen Nächsten lieben!“.
Menschenrechtsverletzungen stehen im Zentrum der Politik des politischen und sozialen Wandels, die von der Trump-Regierung vorangetrieben wird und auf rassistischen Grundlagen beruht.
Diese Politik stützt sich auf eine Reihe von Unternehmen, die Technologien wie KI für diese Menschenjagd bereitstellen. Beteiligt sind Palantir, AT&T, Geo Group und CoreCivic. Diese Unternehmen werden von Schweizer Investoren wie der SNB, der UBS, der Zürcher Kantonalbank, Zürich Versicherung, Swiss Life, Pictet und Lombard Odier (siehe auch Klopfenstein Broggini und Berli) unterstützt. So soll die UBS 2,9 Milliarden in Palantir, Geo Group und CoreCivic investiert haben und die SNB 1,4 Milliarden in Palantir, Geo Group und AT&T.
Das von den Versicherten der AHV, und insbesondere der IV, sowie in der zweiten Säule angesparte Vermögen dürfte damit ebenfalls zur Unterstützung dieser Unternehmen und damit der massiven und brutalen Menschenrechtsverletzungen in den USA herangezogen werden.
Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Compenswiss in die oben genannten Unternehmen investiert oder in andere Unternehmen, die Dienstleistungen und Güter an die ICE und die sie unterstützenden paramilitärischen Gruppen liefern?
Beabsichtigt der Bundesrat, die Vermögensanlagen der Sozialversicherungen zu prüfen und zu untersuchen, ob diese direkt oder indirekt Aktivitäten finanzieren, die gegen die Grundrechte verstossen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. In Palantir und AT&T dürften viele private und institutionelle Investoren aus der Schweiz investiert sein, da diese in wichtigen und gebräuchlichen Aktienindizes vertreten sind. Dies gilt auch für Sozialversicherungseinrichtungen, da diese aus Kostengründen oft passiv (das heisst indexorientiert) investieren. Das bedeutet, dass sie nicht gezielt einzelne Unternehmen auswählen, sondern automatisch in alle im Index enthaltenen Firmen investieren. Geo Group und CoreCivic sind in etwas breiter gestreuten Indizes, welche weniger häufig als Orientierung dienen. Zahlreiche börsenkotierte Unternehmen stehen in Geschäftsbeziehungen zu staatlichen Stellen, auch in den USA. Eine vollständige Abgrenzung gegenüber solchen Geschäftsbeziehungen ist in breit diversifizierten Anlagen praktisch nicht möglich. 2. Für die Anlagen von Sozialversicherungseinrichtungen wie Compenswiss, SUVA oder Vorsorgeeinrichtungen sind die Einrichtungen selbst zuständig. In ihren Stiftungs- und Verwaltungsräten sind diverse Stakeholder vertreten. Beispielsweise ist der Stiftungsrat von Vorsorgeeinrichtungen paritätisch zusammengesetzt. Diese sind für die Vermögensanlage verantwortlich und tragen die Ergebnisverantwortung. Dabei können Sie auch sogenannte ESG-Faktoren (Environmental / Social / Governance) berücksichtigen und tun dies in der Praxis auch. Der Faktor «Social» beinhaltet unter anderem Aspekte wie die Einhaltung der Menschenrechte. Verschiedene Organisationen und Verbände stellen Investoren entsprechende Grundlagen für eine ESG-orientierte Anlagestrategie zur Verfügung. Beispiele in der Schweiz sind Ethos, der Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen und auch der «ESG Reporting Standard» des Pensionskassenverbandes ASIP. Dieser dezentrale Ansatz entspricht der geltenden Zuständigkeitsordnung, wonach die Verantwortung für die Vermögensanlage bei den zuständigen Organen liegt. Er ermöglicht es diesen, ESG-Aspekte – einschliesslich der Einhaltung der Menschenrechte – im Rahmen ihrer Anlagestrategie zu berücksichtigen. Angesichts der globalen Entwicklungen dürfte deren Bedeutung künftig weiter zunehmen.