26.3163 · Interpellation · 2026-03-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Im Rahmen der Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen schlägt der Bundesrat vor, den sogenannten Rat für Raumordnung (ROR) abzuschaffen. Der ROR behandelt im Auftrag des Bundesrats Zukunftsfragen der räumlichen Entwicklung und berät das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE). Dabei beurteilt der ROR räumliche Trends im Hinblick auf die Konzeption und die Weiterentwicklung der raumrelevanten Politiken. Er unterbreitet dem Bundesrat in jeder Legislatur einen sach- und stufengerecht erarbeiteten Bericht zu einer spezifischen, durch den Bund vorgegebenen Thematik, welche die langfristige räumliche Entwicklung der Schweiz prägt. Aktuell (2024–2027) befasst sich der Rat mit den raumrelevanten Themen für die produzierende Wirtschaft in der Schweiz.
In ihrem Bericht im Auftrag der GPK-N befasste sich die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) im Jahr 2022 mit der Frage, inwiefern die Leistungen der ausserparlamentarischen Kommissionen zweckmässig und effizienter von externen Akteuren wahrgenommen werden könnten und wie sich dies finanziell auswirken würde. Die PVK kommt zum Schluss, dass es nur wenige Aufgaben von ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen gebe, welche von Dritten zweckmässig und effizienter erledigt werden könnten. Dies gilt insbesondere für Kommissionen, welche auf spezifisches Expertenwissen zurückgreifen müssen, so wie dies auch beim ROR der Fall ist. Hinzu kommt, dass der ROR eine institutionelle Vernetzungsfunktion zwischen Bundesstellen, Kantonen und Wissenschaft wahrnimmt, die über die reine Berichterstattung hinausgeht und mit externen Mandaten kaum replizierbar ist.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie gedenkt der Bundesrat, die Expertise, welche mit der Aufhebung des ROR wegfällt, personell zu ersetzen?
- Wie gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass die erwähnte institutionelle Vernetzung nach der Abschaffung des ROR aufrechterhalten wird?
- Welche Kosten entstehen jährlich bzw. pro Legislatur durch den ROR, und wie hoch wären die Kosten für einen gleichwertigen Bericht, wenn dieser bei externen Expertinnen und Experten in Auftrag gegeben werden müsste?.
- Ist der Bundesrat bereit, seinen Entscheid zur Abschaffung des Rats für Raumordnung zu überprüfen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat im Rahmen der Revision der ausserparlamentarischen Kommissionen die Aufhebung des Rates für Raumordnung (ROR) vorgeschlagen, und zwar mit einem klaren Ziel: die staatlichen Instrumente an die aktuellen Anforderungen anzupassen und ein effizienteres, kohärenteres und besser koordiniertes staatliches Handeln zu gewährleisten.1. Dem Bundesrat ist es vor allem wichtig, mögliche Synergien im Rahmen der bestehenden Kooperationsformen innerhalb der Bundesverwaltung zu nutzen, insbesondere im Rahmen der Raumordnungskonferenz des Bundes, die eine Plattform für die Koordination und Zusammenarbeit bei raumwirksamen Bundesaufgaben darstellt. Weiter kann der Bundesrat je nach den zu behandelnden Themen externe Expertinnen und Experten mit Mandaten zu spezifischen Themen beauftragen. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, die relevantesten Kompetenzen zum richtigen Zeitpunkt zu mobilisieren, anstatt sich auf eine permanente Struktur zu stützen.2. Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung besteht die Rolle einer ausserparlamentarischen Kommission nicht darin, die Vernetzung zwischen verschiedenen Interessengruppen und verschiedenen Dienststellen des Bundes mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Art. 57a RVOG definiert den Zweck der ausserparlamentarischen Kommissionen als ständige Beratung des Bundesrats und der Bundesverwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. In der Botschaft wird präzisiert, dass der Begriff «ständiger Rat» eine erweiterte Form von Organen darstellt, die im Auftrag der Regierung und der Verwaltung öffentliche Aufgaben wahrnehmen (BBl 2007 6273 S. 6283). Sollte sich dies als notwendig erweisen, hat der Bund stets die Möglichkeit, für ein spezifisches Thema eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe einzurichten, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone und der Wissenschaft zusammensetzt.3. Das Budget des ROR beträgt etwa CHF 80'000.- pro Jahr. Wie eingangs erwähnt, ist es dem Bundesrat vor allem ein Anliegen, mögliche Synergien innerhalb der Bundesverwaltung zu nutzen, sodass ein Ersatzbetrag reine Spekulation wäre. 4. Der Bundesrat wird die Rückmeldungen im Rahmen des bis zum 28. April 2026 laufenden Vernehmlassungsverfahrens berücksichtigen und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden.