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Förderung der Ausbildung von Schweizer Ärztinnen und Ärzten in Kriegsmedizin und Versorgung komplexer Traumata

26.3180 · Motion · 2026-03-18

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob spezifische Kompetenzen wie die Versorgung von Schuss- und Explosionsverletzungen oder Verätzungen in der ärztlichen Ausbildung vermittelt werden, und die Vermittlung dieser Kompetenzen gegebenenfalls zu fördern. Auch ohne bewaffnete Konflikte auf unserem Staatsgebiet könnte es vorkommen, dass die Schweiz Verletzte mit komplexen Traumata versorgen muss, die durch Kriege und zivile oder natürliche Extremereignisse verursacht werden.

Begründung

Das internationale geopolitische Umfeld sowie die zunehmende Gefahr von Natur-, Industrie- und Technologiekatastrophen erfordern eine bessere Vorbereitung des Gesundheitssystems. Die Kriegsmedizin beinhaltet spezifische Kompetenzen wie die Versorgung von Schuss- und Explosionsverletzungen, schweren Verbrennungen und chemischen Kontaminationen, die in der klassischen zivilen Medizinausbildung nur teilweise vermittelt werden, in extremen Notfallsituationen jedoch sehr wichtig sind.

Die Förderung dieser Kompetenzen ist keine Militarisierung der Medizin, sondern eine pragmatische Investition in die Gesundheitssicherheit und in die Fähigkeit, Ausnahmesituationen zu bewältigen, wie wir sie zu Beginn dieses Jahres erlebt haben.

Der Bundesrat wird beauftragt:

  1. zu analysieren, inwieweit die Programme der medizinischen Grund- und Weiterbildung in der Schweiz derzeit spezifische Kompetenzen der Kriegsmedizin vermitteln, insbesondere die Versorgung von Schussverletzungen, Explosionstraumata, Verätzungen, thermischen Verbrennungen und Strahlenverbrennungen, sowie die medizinische Triage, wenn die Ressourcen begrenzt sind;

  2. auf dieser Grundlage die Einführung oder den Ausbau von Ausbildungsmodulen vorzuschlagen, insbesondere für die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, um sicherzustellen, dass das Schweizer Gesundheitssystem über die notwendigen Kompetenzen zur Bewältigung von Ausnahmesituationen verfügt;

  3. sicherzustellen, dass die im Rahmen dieser Ausbildung erworbenen Kompetenzen nicht nur bei einem bewaffneten Konflikt eingesetzt werden können, sondern auch bei grossen Katastrophen und bei Industrieunfällen sowie in Situationen, in denen die Schweiz sehr viele Schwerverletzte aufnehmen muss.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Im Medizinalberufegesetz (MedBG, SR 811.11) werden auf Bundesebene unter anderem die Anforderungen an die Aus- bzw. Weiterbildung von in eigener fachlicher Verantwortung tätigen Ärztinnen und Ärzten geregelt. Die spezifischen Inhalte der Curricula in Humanmedizin liegen für die Ausbildung jedoch in der Kompetenz der Universitäten und für die Weiterbildung in der Verantwortung der jeweils zuständigen medizinischen Fachgesellschaft. Die Curricula sind so gestaltet, dass die Aus- bzw. Weiterzubildenden die gesetzlichen Ziele nach MedBG erreichen können. Die Ziele nach MedBG sind dabei bewusst so angesetzt, dass den Bildungsverantwortlichen der notwendige Handlungsspielraum bleibt, um die Curricula berufsspezifisch zu gestalten und auf die sich wandelnden Bedürfnisse der Praxis auszurichten. Die Nennung konkreter Themen auf Ebene des MedBG würde der Logik des Gesetzes zuwiderlaufen. Die Integration von Inhalten zur Behandlung von hochkomplexen physischen Traumata ins Medizinstudium wäre aus Sicht des Bundesrats zudem ineffizient, da die entsprechenden Kompetenzen an sämtliche künftige Ärztinnen und Ärzte vermittelt werden müssten, unabhängig davon, welche Fachrichtung sie später einschlagen. Sinnvoller scheint die spezifische Vermittlung dieser Inhalte im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung in den relevanten Fachgebieten, wie dies aktuell der Fall ist. Diverse Lehrangebote der ärztlichen Weiterbildung beinhalten spezifische Inhalte für schwere physische Traumata, z.B. die Schwerpunkte «Spezialisierte Traumatologie» oder «Klinische Notfallmedizin», welche Fachärztinnen und -ärzten aus unterschiedlichen Fachrichtungen offenstehen. Mit diesen Schwerpunktangeboten können sich Ärztinnen und Ärzte gezielt in diesen Bereichen spezialisieren. Es liegt in der Zuständigkeit der verantwortlichen Fachgesellschaften, die Attraktivität dieser Angebote entsprechend zu stärken. Für schwierige Triageentscheide, z.B. in Situationen der ausserordentlichen Ressourcenknappheit, gibt es darüber hinaus Richtlinien der Schweizerischen Akademie für medizinische Wissenschaften (SAMW, vgl. www.samw.ch > Ethik > Themen A bis Z > Intensivmedizin), welche alle Ärztinnen und Ärzte als Hilfestellung beiziehen können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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