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26.3182 · Motion · 2026-03-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine gezielte Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes und der mit ihm verbundenen Verordnungen vorzulegen, um die Motorradfahrerinnen und -fahrer zum Tragen einer geeigneten und verhältnismässigen Schutzausrüstung zu verpflichten. Dies unter Berücksichtigung der Grundsätze der individuellen Freiheit, der Verhältnismässigkeit und der persönlichen Verantwortung.

Begründung

Das Motorrad wird für seine Flexibilität, seine Effizienz und das Gefühl der Freiheit, das es vermittelt, geschätzt. Diese Freiheit geht aber mit einer grossen Verantwortung einher, weil die Motorradfahrerinnen und -fahrern bei Unfällen besonders gefährdet sind.

Ärztliche Befunde und Daten aus der Praxis zeigen, dass ohne eine geeignete Schutzausrüstung das Risiko von schweren Verletzungen, bleibenden Schäden und Todesfällen signifikant steigt – auch bei Unfällen mit mässiger Geschwindigkeit. Mit dem menschlichen Leid gehen auch grosse Kosten für die Allgemeinheit einher, insbesondere im Zusammenhang mit der Erstversorgung, Langzeitbehandlungen, der Rehabilitation und den Sozialversicherungen.

Die vorliegende Motion zielt weder darauf ab, die individuelle Freiheit unverhältnismässig einzuschränken, noch eine bestimmte Lebensweise oder eine einheitliche Praxis aufzuzwingen. Sie ist in keinster Weise freiheitsfeindlich. Viel eher folgt sie einer Logik der Prävention und Verantwortlichkeit, vergleichbar mit der historischen Entwicklung der Gurttragepflicht: Während dieser anfänglich noch mit Skepsis begegnet wurde, ist sie heute weitgehend akzeptiert und als wirksam anerkannt, sowohl was die Sicherheit wie auch was die Kostenreduktion betrifft.

Der Bundesrat wird deshalb beauftragt:

• gestützt auf objektive Sicherheitskriterien eine geeignete minimale Schutzausrüstung festzulegen,

• ein verhältnismässiges Vorgehen zu gewährleisten, welches den Gegebenheiten des Motorradverkehrs Rechnung trägt,

• bei der Umsetzung Prävention und Information, nicht Repression zu priorisieren.

Ein verstärkter Schutz von Motorradfahrerinnen und -fahrern mit gezielten und angemessenen Massnahmen erlaubt es, Leben zu retten, schwere Folgen zu vermeiden und die Kosten für die Allgemeinheit dauerhaft zu begrenzen, ohne die grundlegenden Prinzipien der Freiheit und der persönlichen Verantwortung in Frage zu stellen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der besonderen Gefährdung von Motorradfahrenden bei Unfällen bewusst. Er weist darauf hin, dass in der Schweiz seit 1981 eine Helmpflicht für lenkende sowie mitfahrende Personen besteht. Diese Massnahme ist ein zentrales Element der Verkehrssicherheit, und ihre Wirksamkeit ist vielfach belegt.Dahingegen ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Tragen weiterer Schutzausrüstung wie Jacken, Hosen, Handschuhe oder Stiefel nicht angezeigt ist. Der Nutzen dieser Bekleidung ist zwar unbestritten, ihre Schutzwirkung ist jedoch nicht direkt mit der eines Helms vergleichbar.Der Bundesrat bevorzugt es daher, einen ähnlichen Ansatz wie die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten zu verfolgen und bei der zusätzlichen Schutzausrüstung auf Eigenverantwortung zu setzen.In einer Erhebung aus dem Jahr 2019 hat die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) die Tragquoten von Schutzartikeln ermittelt: 92 Prozent der Motorradfahrenden tragen Handschuhe, 89 Prozent eine Motorradjacke und 72 Prozent eine Motorradhose (Erhebung abrufbar unter www.bfu.ch -> Strasse & Verkehr -> Dossier «Auf dem Motorrad» -> Ratgeber «Motorradausrüstung» -> Publikationen -> Persönliche Schutzausrüstung beim Motorradfahren – Erhebung 2019). Diese Zahlen zeigen, dass viele Töfffahrende bereits heute ein verantwortungsvolles Verhalten an den Tag legen und sich besser schützen als gesetzlich vorgeschrieben.Die Anforderungen an eine motorradspezifische Bekleidung sind Bestandteil der obligatorischen Motorrad-Grundschulung (vgl. Anhang der Verordnung des ASTRA über die praktische Grundschulung für Motorrad-Fahrschüler und -Fahrschülerinnen [VPGS; SR 741.512.1]). Darüber hinaus müssen Anwärterinnen und Anwärter auf einen Führerausweis bei der praktischen Prüfung Handschuhe, Stiefel, Motorradbekleidung und einen Helm tragen. Mit diesen Massnahmen werden künftige Motorradfahrende früh für die beim alltäglichen Fahren empfohlene Schutzausrüstung sensibilisiert. Die zuständigen Verbände und die Fachstellen im Bereich Prävention machen überdies regelmässig mit Aufklärungskampagnen darauf aufmerksam, wie wichtig geeignete Schutzkleidung ist. Zudem beteiligt sich der Fonds für Verkehrssicherheit finanziell an Weiterbildungskursen, welche die Fahrfähigkeiten verbessern und so zu mehr Sicherheit beitragen sollen. Diese Strategie erscheint verhältnismässiger als eine Verschärfung der Vorschriften.Ausserdem würde sich die Umsetzung einer solchen gesetzlichen Pflicht anspruchsvoll gestalten: Denn in der Praxis liesse sich nur schwer feststellen, ob die getragene Bekleidung den technischen Anforderungen an eine geeignete Schutzausrüstung tatsächlich genügt.In Anbetracht der deutlich erhöhten Unfallrate bei Motorradfahrenden im Alter von 16 bis 18 Jahren ist der Bundesrat bereit, gezielte Massnahmen für diese Altersgruppe zu prüfen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.