26.3215 · Interpellation · 2026-03-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Die Schweiz soll bis 2050 klimaneutral werden (Art. 3 KIG). Seit 2008 wird eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe erhoben; der jährliche Ertrag von rund 1,2 Milliarden CHF fliesst an Bevölkerung und Wirtschaft zurück oder finanziert Fördermassnahmen im Gebäude- und Energiebereich. Das CO2-Gesetz 2025–2030 bildet den aktuellen Rahmen der Schweizer Klimapolitik.
Nun plant der Bundesrat einen Systemwechsel: Die CO2-Abgabe soll durch ein Emissionshandelssystem (EHS) für Gebäude und Verkehr ersetzt werden — mit Maximalpreisen von 120 CHF pro Tonne CO2 für Heizöl und 20 CHF für Treibstoffe. Das UVEK erarbeitet bis Juni 2026 eine entsprechende Vorlage.
Aktuell und auch künftig mit den EP27 wird ein Teil der Einnahmen aus der CO2-Abgabe – ca. 40 Mio. CHF pro Jahr – für die Förderung von erneuerbaren Energien (Art.34a CO2-Gesetz) verwendet. Auch das Gebäudeprogramm speist sich aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe. Diese Mittel sind unerlässlich, um eine weitestgehende Dekarbonisierung der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft, eine bessere Energieeffizienz und die Versorgungssicherheit zu erreichen. Angesichts dessen bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
Wie sollen die erneuerbaren Energien nach dem Systemwechsel gefördert werden?
Wieviel Mittel werden aus dem neuen EHS für den Ausbau von erneuerbaren Energien eingesetzt werden?
Welche Auswirkungen wird der Systemwechsel auf den Ausbau erneuerbaren Energien in der Schweiz haben?
Wie werden die Folgen des geplanten Systemwechsel auf den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz evaluiert?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat wird seinen Vorschlag zur Verteilung der Mittel aus dem geplanten neuen Emissionshandelssystem (EHS) in der Vernehmlassungsvorlage darlegen. Die Vorlage ist derzeit in Erarbeitung, der Bundesrat wird bis Ende 2026 die Vernehmlassung eröffnen.