Lexipedia

26.3219 · Interpellation · 2026-03-19

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Rahmen der Verlagerung des alpenquerenden Verkehrs besteht auf der Lötschberg-Simplon-Achse ein strukturelles Hindernis: Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen, die ein Zollabfertigungsverfahren durchlaufen müssen, können den Autotransport auf der Schiene zwischen Brig und Iselle nicht nutzen, da es am Terminal in Brig keine Grenzzollstelle gibt. Diese Fahrzeuge müssen heute zwingend nach Gondo fahren, um die Transitabfertigung zu erledigen, und dazu den Simplonpass überqueren.

Das Verkehrsaufkommen über den Simplon bleibt mit rund 2’500 Fahrzeugen pro Tag hoch. Die bestehende Infrastruktur für den Autoverlad könnte grundsätzlich mehr Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen befördern, doch das fehlende Zollabfertigungsangebot verhindert eine mögliche Verlagerung dieses Verkehrs von der Strasse auf die Schiene.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass zollpflichtige Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen den Autotransport auf der Schiene von Brig nach Iselle nicht nutzen können und daher den Simplonpass überqueren müssen?

  2. Wie hoch ist der Anteil der Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen, die an der Grenze in Gondo abgefertigt werden?

  3. Welche technischen, rechtlichen oder organisatorischen Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit die Zollabfertigung in Brig statt in Gondo erfolgen kann?

  4. Beabsichtigt der Bundesrat, nach der Einführung in Gondo (ab dem dritten Quartal 2026), die mit Passar vorgesehene Aktivierung der Transitverfahren auf den Autoverlad in Brig-Iselle auszuweiten, und wenn ja, wann ist ein entsprechender Entscheid vorgesehen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen, die Waren transportieren und dadurch Zollförmlichkeiten unterliegen, dürfen bereits heute den Autoverlad nutzen, sofern vorgängig eine Bewilligung beim Zoll Oberwallis eingeholt wurde.Die Infrastruktur beim Autoverlad Brig-Iselle ist stark ausgelastet. Während ursprünglich mit 50 000 Fahrzeugen pro Jahr gerechnet wurde, waren es im Jahr 2024 bereits 248 706 beförderte Fahrzeuge. Eine generelle Öffnung für den Handelswarenverkehr würde die Belastung der Infrastruktur weiter erhöhen. Hinzu kommt die Sanierung des Simplontunnels bis 2028, was die Situation weiter verschärft. Zwar plant die BLS einen Ausbau der Verladeinfrastruktur, bis dahin bleibt die Kapazität jedoch eingeschränkt.2. Da diese Daten statistisch nicht erhoben werden, können dazu keine Angaben gemacht werden.3. Für eine generelle Öffnung des Autoverlads für Handelswaren wären beim Verladeort in Brig eine angepasste Verkehrsführung, eine entsprechende Kontrollinfrastruktur sowie die Anwendung der digitalisierten und automatisieren Verfahren und Prozesse notwendig. Diese Anforderungen wurden im Rahmen des geplanten Ausbaus der Infrastruktur in Brig aufgenommen. Ebenso müsste der italienische Zoll damit einverstanden sein und die notwendige Infrastruktur müsste auch beim Verladeterminal in Iselle bereitgestellt werden.4. Sofern die Erfahrungen beim Testlauf in Gondo positiv sind, wird das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit prüfen, ob das System auch beim Autoverlad in Brig angewendet werden kann. Dies dürfte frühestens im Jahr 2028 sein, nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Simplontunnel und dem Ausbau der Verladeinfrastruktur in Brig.

Fehlende Transit-Zollabfertigung im Autoverlad auf der Bahnstrecke Brig–Iselle und die Auswirkungen auf die Verlagerungspolitik | Lexipedia | Lexipedia