26.3220 · Interpellation · 2026-03-19
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Die digitale Souveränität der Schweiz ist eine zentrale Voraussetzung für die Sicherheit, die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und die technologische Unabhängigkeit des Landes. Bundesnahe Betriebe wie Post, Swisscom, Skyguide und RUAG nehmen in diesen Bereichen eine Schlüsselrolle ein: Sie betreiben und sichern wesentliche Infrastrukturen in den Bereichen Kommunikation, Logistik, Luftverkehr und Verteidigung und tragen damit direkt zur staatlichen Handlungsfähigkeit bei.
Angesichts zunehmender digitaler Abhängigkeiten und wachsender Cyberrisiken ist es entscheidend, dass die bundesnahen Unternehmen ihre strategische Ausrichtung auch an den Zielen der digitalen Souveränität orientieren. Eine klare Verankerung in den strategischen Zielvorgaben stellt sicher, dass Investitionsentscheide, technologische Entwicklungen und operative Tätigkeiten langfristig auf Sicherheit, Resilienz und Unabhängigkeit ausgerichtet sind.
Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
Ist der Bundesrat bereit, die digitale Souveränität (der Schweiz) explizit in die strategischen Zielvorgaben der bundesnahen Betriebe (insbesondere Post, Swisscom, Skyguide und RUAG) aufzunehmen?
Wie stellt der Bundesrat sicher, dass diese Unternehmen ihre Aktivitäten systematisch auf die Stärkung der Cybersecurity und der Resilienz kritischer Infrastrukturen ausrichten?
Plant der Bundesrat konkrete Massnahmen, um den Einsatz von Open-Source-Technologien sowie interoperablen Standards in bundesnahen Betrieben zu fördern?
Wie will der Bundesrat Abhängigkeiten von einzelnen (insbesondere ausländischen) Technologieanbietern in diesen Unternehmen reduzieren?
Inwiefern sollen bundesnahe Betriebe gezielt zum Aufbau und zur Sicherung zentraler digitaler Infrastrukturen der Schweiz beitragen?
Welche Rolle misst der Bundesrat der Innovations- und Forschungstätigkeit bundesnaher Betriebe in Schlüsseltechnologien wie künstlicher Intelligenz und digitaler Souveränität bei und wie will er diese gezielt stärken?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1) Der Bundesrat berücksichtigt in den strategischen Zielvorgaben der bundesnahen Betriebe bereits heute Aspekte der digitalen Souveränität, beispielsweise im Rahmen der Zielsetzungen betreffend Risikomanagement. Zudem hat das VBS (SEPOS) mit der Verabschiedung des Berichts zur Digitalen Souveränität der Schweiz in Antwort auf 22.4411 Postulat Z’graggen den Auftrag erhalten, eine interdepartementale Arbeitsgruppe (IDAG) «Digitale Souveränität» einzusetzen, um aussen- und sicherheitspolitische Risiken für die digitalen Ressourcen vorerst bei der Bundesverwaltung zu identifizieren und Massnahmen vorzuschlagen. Stand Frühjahr 2026 liegen entsprechend noch keine Massnahmen vor, welche die bundesnahen Betriebe betreffen würden. Die IDAG wird aber weitere Massnahmen zur Stärkung der digitalen Souveränität prüfen.
Zu 2) Die bundesnahen Betriebe müssen bei ihrer Geschäftstätigkeit zwangsläufig auf
(Cyber-)Sicherheit und Resilienz achten. Diese Elemente sind gerade beim Betrieb von kritischen Infrastrukturen ein Kernelement der Leistungserbringung. Damit leisten die bundesnahen Betriebe bereits heute einen wesentlichen Beitrag zur digitalen Souveränität der Schweiz, ohne dass hierfür unternehmensspezifische Vorgaben des Bundesrats erforderlich sind.In Umsetzung der Motionen 23.3001 sowie 23.3002 werden zudem gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der Resilienz und der Datensicherheit kritischer Infrastrukturen erarbeitet, die der Zuständigkeit des Bundes unterliegen.
Zu 3) und 4) Zurzeit sind keine entsprechenden Massnahmen geplant. Gemäss Leitsatz 16 des Corporate Governance Modells des Bundes nimmt der Bund über die strategischen Ziele Einfluss auf die bundenahen Betriebe (efv.admin.ch > Corporate Governance Grundlagen). Die Gesamtverantwortung trägt der jeweilige Verwaltungsrat. Die operative Führung wird durch die Geschäftsleitungen sichergestellt. Die Frage der Wahl der Informatikmittel ist immer in Abhängigkeit von den unterschiedlichen operativen Geschäftstätigkeiten der Unternehmen zu beantworten. Die Auswahl der Informatikmittel ist deshalb grundsätzlich den Unternehmen zu überlassen. Sie können am besten beurteilen, wie die Informatikunterstützung zur Erfüllung der Aufgaben zu erfolgen hat, was die technische Machbarkeit unterschiedlicher Lösungsansätze und deren Chancen und Risiken sind.
Zu 5) Im Rahmen ihrer bestehenden gesetzlichen Aufgaben leisten die bundesnahen Betriebe bereits heute Beiträge zum Betrieb und zur Weiterentwicklung zentraler digitaler Infrastrukturen der Schweiz. Als Beispiel dient der per 1. April 2026 als Teil der postalischen Grundversorgung eingeführte digitale Brief der Post. Das Aufgaben- oder Leistungsspektrum der bundesnahen Betriebe ist gesetzlich definiert. Eine Ausweitung dieses Aufgabenspektrums ist aktuell nicht vorgesehen; die Änderung der gesetzlichen Grundlage obliegt dem Parlament.
Zu 6) Die Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes erfolgt durch den Schweizerischen Nationalfonds, Innosuisse und die Akademien der Wissenschaften Schweiz. Die bundesnahen Betriebe werden nicht zur Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben des Bundes eingesetzt. Ihre Innovations- und Forschungstätigkeiten sind auf ihre gesetzlichen Aufgaben- und Leistungsbereiche, resp. die Erfüllung des Unternehmenszwecks, ausgerichtet.