26.3227 · Interpellation · 2026-03-19
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Seit dem 28. Februar 2026 ist die israelische Zivilbevölkerung im Konflikt zwischen Israel und dem Iran wiederholt Ziel von Angriffen mit ballistischen Raketen, die angeblich zum Teil mit Streumunition bestückt sind.
Am 17. März 2026 sollen diese Angriffe des Irans und/oder seiner Unterstützer 14 Todesopfer und mehr als 4000 Verletzte gefordert haben. Die Sachschäden sind beträchtlich: Mehrere Tausend Gebäude wurden beschädigt, zahlreiche Fahrzeuge zerstört und zivile Infrastrukturen getroffen, darunter der Hauptbahnhof von Tel Aviv. In mehreren Regionen mussten die Schulen geschlossen werden.
Die Zivilbevölkerung steht unter Daueralarm; Millionen von Menschen müssen sich regelmässig in die Schutzräume begeben. Aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte und der begrenzten Fläche des israelischen Staatsgebiets sind die Angriffe für die Zivilbevölkerung besonders gefährlich.
Das Übereinkommen über Streumunition (2008) verbietet den Einsatz, die Herstellung, die Weitergabe und die Lagerung von Streumunition wegen ihrer unterschiedslosen und langfristigen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung. Zudem verankert das humanitäre Völkerrecht den Grundsatz der Unterscheidung zwischen Zivilpersonen und Kämpferinnen/Kämpfern sowie die Verhältnismässigkeit der Mittel der Kriegsführung.
Angesichts dieser Sachlage und der Rolle der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen und engagierte Akteurin bei der Förderung des humanitären Völkerrechts erscheint es notwendig, ihre Position zu klären.
Ich frage den Bundesrat:
Kann der Bundesrat bestätigen, dass im Rahmen des Konflikts zwischen Israel und dem Iran tatsächlich Streumunition gegen den Staat Israel eingesetzt wurde?
Falls ja: Beabsichtigt der Bundesrat, den Einsatz von Streumunition gegen die Zivilbevölkerung in diesem Konflikt öffentlich zu verurteilen?
Welche diplomatischen Schritte hat die Schweiz unternommen oder beabsichtigt sie zu unternehmen, um an die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu erinnern?
Wie gedenkt die Schweiz die internationalen Mechanismen zur Dokumentation und Anprangerung allfälliger schwerer Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht zu unterstützen?
Stellungnahme des Bundesrates
1-3: Der Bundesrat ist sehr besorgt über die zahlreichen Berichte über den Einsatz von Streumunition durch den Iran auf israelisches Staatsgebiet. Streumunition ist aufgrund ihrer unterschiedslosen Wirkung völkerrechtlich verpönt. Die Schweiz verurteilt jeden Einsatz von Streumunition unter jeglichen Umständen und vertritt diesen Standpunkt auch in öffentlichen Erklärungen, wie zuletzt anlässlich der ersten Vorbereitungssitzung für die dritte Überprüfungskonferenz zum Übereinkommen über Streumunition in Genf am 30. März 2026. Sie fordert systematisch die Einhaltung des humanitären Völkerrechts ein, das unterschiedslose Angriffe verbietet. Sie ruft zudem alle Staaten, inkl. Iran und Israel, dazu auf, dem Übereinkommen über Streumunition beizutreten. 4: Der Kampf gegen die Straflosigkeit auf internationaler Ebene ist eine der Prioritäten der Schweizer Aussenpolitik. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Ahndung schwerer Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht von zentraler Bedeutung ist, um dessen Einhaltung zu gewährleisten. Die Schweiz setzt sich auf multilateraler Ebene systematisch dafür ein, dass mutmassliche Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht Gegenstand unabhängiger und transparenter Untersuchungen sind.