26.3238 · Interpellation · 2026-03-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Die Schweiz soll bis 2050 klimaneutral werden (Art. 3 KIG). Seit 2008 wird eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe erhoben; der jährliche Ertrag von rund 1,2 Milliarden Franken fliesst an Bevölkerung und Wirtschaft zurück oder finanziert Fördermassnahmen im Gebäude- und Energiebereich. Das CO2-Gesetz 2025–2030 bildet den aktuellen Rahmen der Schweizer Klimapolitik. Nun plant der Bundesrat einen Systemwechsel: Die CO2-Abgabe soll durch ein Emissionshandelssystem (EHS) für Gebäude und Verkehr ersetzt werden — mit Maximalpreisen von 120 Franken pro Tonne CO2 für Heizöl und 20 Franken für Treibstoffe. Das UVEK erarbeitet bis Juni 2026 eine entsprechende Vorlage.
Der Bund ist gemäss Art. 50 BV verpflichtet, die möglichen Auswirkungen seines Handelns auf die Gemeinden zu beachten und auf die besondere Situation der Städte, Agglomerationen und Berggebiete Rücksicht zu nehmen. Die Städte und Agglomerationen beheimaten den überwiegenden Teil der Gebäude und sind vom Verkehr besonders stark betroffen. Die städtischen Verwaltungen sind in der Klimapolitik stark engagiert und gefordert. Angesichts dieser Ausgangslage bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Welche Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass der Bundesrat von der CO2-Abgabe abkommen und das EHS auf Gebäude und Verkehr ausdehnen will?
Unter Zuhilfenahme welcher politischen, sozialen und finanziellen Kriterien wird die Vergleichbarkeit mit einer weiterentwickelten CO2-Abgabe als Alternative zur EHS-Ausweitung eruiert?
Wie kommt der Bundesrat seinem verfassungsrechtlichen Auftrag der Prüfung der möglichen Auswirkungen des vorgeschlagenen Wechsels auf die Städte und Agglomerationen nach?
Werden die durch das neue EHS generierten Mittel auch für die Anpassung an den Klimawandel verwendet oder nur für die Dekarbonisierung?
Wenn die Mittel auch für Anpassungsmassnahmen verwendet werden: Zu welchen Teilen werden sie für die Förderung erneuerbarer Energien, Dekarbonisierung und Klimaanpassung (etwa Hitze- und Hochwasserschutz, Renaturierung, Begrünung etc.) eingesetzt?
Wie werden die Folgen des geplanten Systemwechsel für die Städte und Agglomerationen evaluiert?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Der Bundesrat hat in seiner Aussprache vom 12. September 2025 mehrere Optionen für eine Weiterentwicklung des CO2-Gesetzes (SR 641.71) geprüft. Um die Ziele der Schweizer Klimapolitik zu erreichen, sollen nach 2030 mehr Mittel für gezielte Finanzhilfen eingesetzt werden. Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe. Sie muss primär über die Höhe der Abgabe wirken, und bezüglich der Einnahmenverwendung sind klare Grenzen gesetzt. Der grösste Teil der Einnahmen muss zurück an die Haushalte und die Unternehmen fliessen. Das vorgeschlagene neue Emissionshandelssystem für Brenn- und Treibstoffe (EHS 2) ist hingegen ein Mengensteuerungsinstrument. Mit den daraus generierten Einnahmen können wichtige Investitionen in den Klimaschutz getätigt werden. 2, 3 und 6) Das Bundesamt für Umwelt und das Staatssekretariat für Wirtschaft untersuchen die Auswirkungen der Einführung eines EHS 2 in einer vertieften Regulierungsfolgeabschätzung. Die Resultate werden in die Vernehmlassungsvorlage einfliessen. 4 und 5) Der Bundesrat wird seinen Vorschlag zur Verteilung der Mittel aus dem geplanten EHS 2 in der Vernehmlassungsvorlage darlegen. Die Vorlage ist derzeit in Erarbeitung, der Bundesrat wird bis Ende 2026 die Vernehmlassung eröffnen.