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26.3252 · Interpellation · 2026-03-19

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Gemäss «Sucht Schweiz» werden in der Schweiz jährlich 1700 Kinder mit einer Fetalen Alkoholspektrumstörungen geboren. In der Überarbeitung der Suchtstrategie soll auch dieser Thematik Raum geboten werden.

Alkoholkonsum während der Schwangerschaft ist die häufigste Ursache für nicht genetisch bedingte Fehlbildungen bei Neugeborenen. Die daraus resultierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden unter dem Begriff Fetale Alkoholspektrumstörung (FASD) zusammengefasst und umfassen unter anderem FAS, pFAS und ARND. FASD führt zu lebenslangen körperlichen, geistigen und sozialen Einschränkungen und verursacht zudem erhebliche individuelle und gesellschaftliche Kosten.
Da keine unbedenkliche Alkoholmenge in der Schwangerschaft bekannt ist, gilt jeder Alkoholkonsum als potenziell schädlich; FASD ist daher zu 100 % vermeidbar. Typische Merkmale sind Wachstumsstörungen, Gesichtsauffälligkeiten, Schädigungen des zentralen Nervensystems, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen sowie zahlreiche mögliche Komorbiditäten. Diese Beeinträchtigungen führen häufig zu Problemen in Schule, Beruf und Alltagsbewältigung, bleiben jedoch oft unerkannt oder falsch diagnostiziert.
In der Schweiz könnten, basierend auf Zahlen aus Deutschland, bis zu 23 % der fremdplatzierten Kinder von FASD betroffen sein, ohne dass dies entsprechend diagnostiziert wird. Die Diagnose erfolgt anhand klinischer Kriterien, ist jedoch durch die unzureichende Abbildung von FASD im ICD-10 erschwert. In der Schweiz fehlen bislang spezialisierte Diagnose- und Unterstützungsangebote für Betroffene und ihre Familien.

Die Interpellantin bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die aktuelle Versorgungslage für Menschen mit Fetaler Alkoholspektrumstörung in der Schweiz?

  2. Der Bundesrat schrieb auf die Frage 25.7765 «Aufgrund der Ergebnisse dieser Studie wird geprüft, welche weiteren Massnahmen erforderlich sind.» Was sind die Ergebnisse dieser Prüfung?

  3. Wie beurteilt der Bundesrat die heutige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich Prävention, Diagnostik und Versorgung von FASD-Betroffenen?

  4. Inwiefern sieht der Bundesrat Anpassungsbedarf, um eine klarere Zuständigkeitsregelung der Finanzierung der Aufgaben in den Bereichen Prävention, Diagnostik und Versorgung von FASD-Betroffenen zu erreichen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Fach- und Patientenorganisationen sowie vom Bund unterstützte Projekte zeigen, dass die Prävention und Früherkennung der fetalen Alkoholspektrumsstörung (FASD) sowie die Unterstützung von Betroffenen und ihren Familien in der Schweiz zurzeit ungenügend sind. Zur Sensibilisierung hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereits 2018 das Faktenblatt «Alkohol in der Schwangerschaft» veröffentlicht und verschiedene Präventionsprojekte unterstützt, darunter das Projekt «Schwangerschaft ohne Alkohol» von Sucht Schweiz mit Fokus auf FASD. Vor dem Hintergrund der bisherigen Arbeiten zeigt sich, dass die Sensibilisierung der Bevölkerung in Bezug auf FASD weiter gestärkt werden muss, und dass zugleich eine frühere und verbesserte Diagnostik von zentraler Bedeutung ist. Aktuell unterstützt das BAG ein neues Projekt von Sucht Schweiz, das FASD als häufige Folge von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft stärker sichtbar macht und Präventionsempfehlungen in Leitlinien sowie in Aus- und Weiterbildungen verankert. Ziel ist es, Fachpersonen zu befähigen, das Thema kompetent und ohne Tabus anzusprechen und so Prävention und Versorgung zu verbessern. Zudem hat die eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nicht übertragbarer Krankheiten (EKSN) Anfang März 2026 einen Grundlagenbericht zum Alkoholkonsum sowie eine Orientierung zum individuellen Umgang mit Alkohol publiziert, die beide ausdrücklich auf die Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft hinweisen (www.bag.admin.ch > Das BAG > Organisation > Ausserparlamentarische Kommissionen > EKSN > Stellungnahmen und Publikationen der EKSN > Alkohol). 2. Die in der Antwort auf die Frage 25.7765 Rosenwasser erwähnte und vom BAG mitfinanzierte Studie zur Verbesserung der Prävention von FASD musste bis Ende Februar 2027 verlängert werden. Grund für die Verlängerung waren Verzögerungen bei der Rekrutierung schwangerer Frauen, die zunächst nur langsam vorankam. In der Folge wurde die Rekrutierung auf die gesamte Schweiz ausgeweitet und durch eine Online-Rekrutierung ergänzt. Daher liegen derzeit noch keine Ergebnisse vor. 3. und 4. Entsprechend den Aufgaben, die ihm nach geltendem Recht übertragen wurden, schafft der Bund für die Akteure der Prävention und Gesundheitsförderung die Rahmenbedingungen zur Prävention aller nichtübertragbaren Krankheiten. Die Thematik FASD wird primär im Rahmen der allgemeinen Alkohol- und Suchtpolitik sowie im Rahmen der Kinder- und Jugendgesundheit behandelt. So ist die Prävention problematischen Alkoholkonsums ein Ziel der Nationalen Strategie Sucht (www.bag.admin.ch > Politik & Gesetze > Nationale Gesundheitspolitik > Gesundheitspolitische Strategien > Nationale Gesundheitsstrategien > Sucht). Der Fokus der Strategie liegt dabei auch auf Situationen, in denen Menschen sich selbst oder andere gefährden oder schädigen können – etwa durch den Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft. Die Kompetenz hinsichtlich der Ausgestaltung und Umsetzung von Massnahmen im Bereich der allgemeinen Gesundheitsförderung und Prävention, worunter auch Präventionsmassnahmen zu FASD fallen, liegt bei den Kantonen. Letztere sind auch für die Gesundheitsversorgung verantwortlich. Dies umfasst die Planung, Steuerung und Mitfinanzierung der Leistungen von Spitälern, Kliniken und Langzeitinstitutionen. Aus Sicht des Bundesrats gibt es aktuell keinen Anlass, die erwähnte Aufgabenteilung betreffend FASD, inkl. der Zuständigkeiten für die Finanzierung von Massnahmen, zu hinterfragen.